Bauherrenberatung der Telekom

Telekom HausanschlussBei der Telekom gibt es für Bauherren eine extra Beratungsabteilung, die einen in allen Fragen zum Telefonanschluss unterstützten soll. Erreichbar ist die Bauherrenberatung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 33 01000 0800 33 01903. Man kann auch zur Beratung in einen Telekom Shop gehen. Ich habe mich für einen Anruf bei der Hotline entschieden und dort vor zwei Tagen mal angerufen. Die nette Frau am anderen Ende der Telefonleitung hat mir Löcher in den Bauch gefragt, so zum Beispiel:

  • ob mehrere Parteien in dem Haus wohnen werden
  • ob die Telefonleitungen in dem Gebiet oberirdisch oder unterirdisch verlegt sind
  • ob der Abschluss im Haus oder vor dem Haus erfolgen soll
  • wann der geplante Einzugstermin ist
  • ob wir nur einen Hausanschluss möchten oder auch ein Telefon- und Internetpaket
  • ob es schon einen Aushub für die Versorgungsleitungen gibt oder ob dies die Telekom machen soll
  • etc.

Einige Punkte konnte ich überhaupt nicht beantworten und habe an die Baufirma verwiesen.  Sie hat dann die vor mir beantworteten Fragen notiert und an die Bearbeitungsstelle weitergeleitet. Heute habe ich dann einen Anruf von der Bauherrenberatung in Mainz erhalten. Der Herr hat mir mitgeteilt, dass auf unserem Grundstück bereits das Kabel für den Hausanschluss verlegt ist. Es sind sogar 11m Anschlussleitung vorhanden. Dies sollte reichen, um das Kabel zum Hausanschluss zu führen. Es muss dann nur noch der Installateur kommen um dies später im Hausanschlussraum (HAR) zu installieren. Nebenbei hat er mir noch den Tipp gegeben ein zusätzliches Leerrohr vorzusehen. Denn, in den nächsten 2-3 Jahren plane die Telekom in der Region das Glasfasernetz weiter auszubauen. So bräuchte man dann später nicht wieder die Erde aufzugraben, um das Glasfaserkabel zu verlegen. Nach dieser Info besteht ja nun doch etwas Hoffnung in ein paar Jahren in den Genuss einer schnellen Breitbandverbindung zu kommen.

Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungs-Versorgungsnetz – kurz der Stromanschluss

Anschluss vom StromversorgerAuch der Antrag für den Stromanschluss wird für unseren Bemusterungstermin benötigt. Auf der Webseite des EWR gibt es sehr viele Informationen zum Thema Strom. Auch hier findet man die benötigten Anträge für den Neuanschluss an das Stromnetz oder für den Baustrom nicht auf Anhieb, zumindest ist es mir so gegangen. Ich habe dann bei der EWR Bezirksstelle Wörrstadt angerufen. Auch hier hat man mich freundlich bedienst und mich auf die entsprechende Unterseite der Webseite des EWR geführt. Das Formular für den Anschluss an das Stromnetz nennt sich „Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungs-Versorgungsnetz der EWR Netz GmbH“. Denke da muss man als Laie erst drauf kommen. Das Antragsformular kann für den Neuanschluss, als auch für den Baustrom genutzt werden.

Anträge für den Wasser- und Kanalhausanschluss

Wasser- und AbwassernschlussZu unserem Bemusterungstermin müssen wir diverse Antragsformulare mitbringen. Dazu gehört der Antrag für den Wasserhausanschluss und das Antragsformular für den Kanalhausanschluss (Abwasser) vom örtlichen Versorger. Bei uns in Zotzenheim sind das die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen. Auf der Webseite habe ich nicht direkt die benötigten Unterlagen finden können. Ein kurzer Anruf hat geholfen. Die nette Frau der VG-Werke hat mich direkt zur Stelle mit den Anträgen für den Kanal- und Wasserhausanschluss auf der Webseite geführt. Die Formulare stehen als PDF-Dokumente zur Verfügung.

Baufinanzierung ist abgeschlossen

Finanzierung ist nun vollständigGestern war es endlich soweit, die beiden noch fehlenden KfW-Bausteine für unsere Finanzierung sind endlich eingetroffen. Mit unserem Finanzierungsberater sind wir die Details noch mal durchgegangen und konnten dann unterschreiben. Das lange Warten hatte nun auch noch etwas Positives. Bei beiden KfW-Darlehen ist seit der Darlehensanfrage und der nun vorliegenden unterschriftsfähigen Darlehnsverträge der Sollzinssatz zu unseren Gunsten gefallen. Bei dem KfW-Programm 124 (Wohneigentum) ist er von 3,15% auf 2,8% gesunken. Das KfW-Programm 153 (Energieeffizient Bauen) ist von 2,65% auf 1,8% gefallen. Über die Jahre gesehen macht das dann doch ein paar Euro aus.

Den ersten Zahlungsauftrag haben wir gleich mit ausgefüllt und eingereicht, denn das im Februar gekaufte Grundstück muss noch bezahlt werden. Einen Teil haben wir vor wenigen Tagen aus dem Eigenkapital bereits bezahlt und nun ist auch noch der Restbetrag unterwegs.

Kostenrechnung für die Bestellung der Grundschuld vom Notar

Kostenrechnung für die Bestellung der GrundschuldDas ging ja mal fix. Gestern erst beim Notar für die Bestellung der Grundschuld und heute schon Kostenrechnung dafür im Briefkasten. Auf der Rechnung steht der stolze Betrag von knapp 700,00 Euro. Davon fallen 130,00 Euro für die Rangbescheinigung an. Richtig viel Geld finden wir.

Bestellung der Grundschuld beim Notar

Rheinland-PfalzHeute hatten wir einen Termin beim Notar zur Bestellung der Grundschuld. Mit der entsprechenden Eintragung im Grundbuch geht dann ein Auszug an die finanzierende Bank. Erst mit dieser Bestätigung bekommt man Geld ausbezahlt. Um das zu beschleunigen, kann man eine Rangbescheinigung beim Notar bestellen. Mit dieser Rangbescheinigung bestätigt der Notar dem Kreditinstitut schriftlich, dass einer rangrichtigen Eintragung der Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegenspricht. Diese Rangbescheinigung ist allerdings gebührenpflichtig. Hier muss dann dann abwegen wie eilig es ist. Wir haben uns für die Rangbescheinigung entschieden.

Blick aus dem Nachbarhaus

Blick auf unser Grundstück aus dem NachbarhausHeute war ich in dem im April aufgebauten Nachbarhaus. Die Baupartner aus Gensingen haben zur offenen Hausbesichtigung eingeladen. Da habe ich die Chance genutzt und mal geschaut wie die Arbeiten so voran gehen. Momentan laufen die Spachtelarbeiten, welche von den Bauherren in Eigenleistung ausgeführt werden. Die Bauherrin habe ich ebenfalls kurz getroffen und mich als neuer Nachbar vorgestellt :-) . Interessant war auch mal zu sehen wie die Innenverarbeitung der Wände und des Boden (aktuell: Estrich) so gemacht sind. Es sieht alles sehr ordentlich aus was da so von der Deutschen Haus AG (DHAG) abgeliefert wurde. Das Foto zeigt den Blick aus einen Kinderzimmer des Hauses auf unser Grundstück.

Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser

ZahlscheinIn der Post war heute ein Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Der Abgaben-Bescheid bezieht sich auf den Beitrag für Oberflächenwasser, Niederschlagswassergebühr und die Grundgebühr für das noch unbebaute Grundstück in Zotzenheim. Aufgrund des Eigentumswechsel des Grundstücks erfolgt die Beitragserhebung ab dem  01.05.2012 und beläuft sich auf 13,36 Euro.

Bescheid über Grunderwerbsteuer

Rheinland-PfalzVom Finanzamt Worms haben wir heute den Bescheid über die Grunderwerbsteuer erhalten. In diesem Bescheid ist die Steuer für den Erwerb des Grundstücks gemäß Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgesetzt. Da wir den Kaufvertrag für das Grundstück beim Notar noch im Februar unterschrieben haben, beläuft sich der Steuersatz auf 3,5% vom Kaufpreis. Hätten wir im März unterschrieben, wäre der Steuersatz auf 5% angestiegen. Wir haben nun bis zum 05. Mai 2012 Zeit die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Erst wenn diese gezahlt ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung im Grundbuch.

Fälligkeitsmitteilung vom Notar

Rheinland-PfalzVor knapp einem Monat haben wir den Kaufvertrag für das Grundstück in Zotzenheim unterschrieben. Heute lag in der Post ein Schreiben vom Notar, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen für den Grundstückskauf vorliegen. Somit sind wir nun angehalten den Kaufpreis für das Grundstück innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen. Nach erfolgter Zahlung erfolgt dann die vertragsgemäße Umschreibung des Grundstücks.