Fälligkeitsmitteilung vom Notar

Rheinland-PfalzVor knapp einem Monat haben wir den Kaufvertrag für das Grundstück in Zotzenheim unterschrieben. Heute lag in der Post ein Schreiben vom Notar, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen für den Grundstückskauf vorliegen. Somit sind wir nun angehalten den Kaufpreis für das Grundstück innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen. Nach erfolgter Zahlung erfolgt dann die vertragsgemäße Umschreibung des Grundstücks.

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