Eintragungsbekanntmachung nach §55 der Grundbuchordnung (GBO)

Rheinland-PfalzDer Notar hat uns die Eintragungsbekanntmachung nach §55 der Grundbuchordnung (GBO) des Amtsgerichts Bingen übermittelt. Wir sind nun rechtskräftig die neuen Eigentümer des Grundstücks. Die Eintragung wurde durch das Amtsgericht bereits am 19.07.2012 ausgeführt. Die Unterlagen gingen dann an den Notar, der diese jetzt an uns weitergeleitet hat.

Bestellung der Grundschuld beim Notar

Rheinland-PfalzHeute hatten wir einen Termin beim Notar zur Bestellung der Grundschuld. Mit der entsprechenden Eintragung im Grundbuch geht dann ein Auszug an die finanzierende Bank. Erst mit dieser Bestätigung bekommt man Geld ausbezahlt. Um das zu beschleunigen, kann man eine Rangbescheinigung beim Notar bestellen. Mit dieser Rangbescheinigung bestätigt der Notar dem Kreditinstitut schriftlich, dass einer rangrichtigen Eintragung der Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegenspricht. Diese Rangbescheinigung ist allerdings gebührenpflichtig. Hier muss dann dann abwegen wie eilig es ist. Wir haben uns für die Rangbescheinigung entschieden.

Fälligkeitsmitteilung vom Notar

Rheinland-PfalzVor knapp einem Monat haben wir den Kaufvertrag für das Grundstück in Zotzenheim unterschrieben. Heute lag in der Post ein Schreiben vom Notar, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen für den Grundstückskauf vorliegen. Somit sind wir nun angehalten den Kaufpreis für das Grundstück innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen. Nach erfolgter Zahlung erfolgt dann die vertragsgemäße Umschreibung des Grundstücks.

Gebührenbescheid für Verzicht auf Vorkaufsrecht

ZahlscheinIm Briefkasten lag heute ein Gebührenbescheid der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in Höhe von 36 Euro. Aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Zotzenheim wird diese Gebühr für ein „Zeugnis über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts“ erhoben. Mit diesem Zeunis wird den Notar bestätigt, dass die Gemeinde Zotzenheim nicht auf ihr Vorkaufsrecht besteht und darauf verzichtet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert des Kaufpreises für das Grundstück.

Kostenrechnungen vom Notar und dem Amtsgericht

ZahlscheinVom Notar haben wir die Kostenrechnung für den Kaufvertrag des Grundstücks erhalten. Neben der Vertragsgebühr fallen noch Vollzugsgebühren, sowie Gebühren für die Umschreibungsüberwachung, die Fälligkeitsermittlung, Schreiblauslagen, Postdienstleistungen und verauslagte Gerichtskosten an. Da kommt schon was zusammen.

Ebenfalls war heute auch die Kostenrechnung vom Amtsgericht Bingen für die Vormerkungseintragung im Grundbuch im Briefkasten.

 

Kaufvertrag für den Bauplatz ist unterschrieben

Rheinland-PfalzHeute um 16:30 Uhr war es soweit. Wir waren beim Notar und haben den Kaufvertrag für den Bauplatz unterschrieben. Jetzt wird es einige Tage dauern und wir erhalten vom Notar die amtlichen Unterlagen. Wir sind glücklich das es mit dem Bauplatz so schnell geklappt hat, denn ab März wird die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz von 3,5% auf 5% angehoben.

Mit dem Kauf des Grundstücks haben wir uns nun auch festgelegt, wir bauen in Zotzenheim.