Zwischenzeitlich sind vom Amtsgericht Bingen zwei Kostenrechnungen eingegangen. Beide haben mit der Grundbucheintragung zu tun. Eine Rechnung ist für Löschung der Auflassungsvormerkung und die Eintragung des Eigentümers (als uns). Die zweite Rechnung ist für die Eintragung der Grundschuld.Wir haben nun binnen 14 Tagen eine Summe von knapp 670 Euro zu bezahlen.
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Kostenrechnung für die Bestellung der Grundschuld vom Notar
Das ging ja mal fix. Gestern erst beim Notar für die Bestellung der Grundschuld und heute schon Kostenrechnung dafür im Briefkasten. Auf der Rechnung steht der stolze Betrag von knapp 700,00 Euro. Davon fallen 130,00 Euro für die Rangbescheinigung an. Richtig viel Geld finden wir.
Bestellung der Grundschuld beim Notar
Heute hatten wir einen Termin beim Notar zur Bestellung der Grundschuld. Mit der entsprechenden Eintragung im Grundbuch geht dann ein Auszug an die finanzierende Bank. Erst mit dieser Bestätigung bekommt man Geld ausbezahlt. Um das zu beschleunigen, kann man eine Rangbescheinigung beim Notar bestellen. Mit dieser Rangbescheinigung bestätigt der Notar dem Kreditinstitut schriftlich, dass einer rangrichtigen Eintragung der Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegenspricht. Diese Rangbescheinigung ist allerdings gebührenpflichtig. Hier muss dann dann abwegen wie eilig es ist. Wir haben uns für die Rangbescheinigung entschieden.