Eintragungsbekanntmachung nach §55 der Grundbuchordnung (GBO)

Rheinland-PfalzDer Notar hat uns die Eintragungsbekanntmachung nach §55 der Grundbuchordnung (GBO) des Amtsgerichts Bingen übermittelt. Wir sind nun rechtskräftig die neuen Eigentümer des Grundstücks. Die Eintragung wurde durch das Amtsgericht bereits am 19.07.2012 ausgeführt. Die Unterlagen gingen dann an den Notar, der diese jetzt an uns weitergeleitet hat.

Kostenrechnung für die Bestellung der Grundschuld vom Notar

Kostenrechnung für die Bestellung der GrundschuldDas ging ja mal fix. Gestern erst beim Notar für die Bestellung der Grundschuld und heute schon Kostenrechnung dafür im Briefkasten. Auf der Rechnung steht der stolze Betrag von knapp 700,00 Euro. Davon fallen 130,00 Euro für die Rangbescheinigung an. Richtig viel Geld finden wir.

Bescheid über Grunderwerbsteuer

Rheinland-PfalzVom Finanzamt Worms haben wir heute den Bescheid über die Grunderwerbsteuer erhalten. In diesem Bescheid ist die Steuer für den Erwerb des Grundstücks gemäß Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgesetzt. Da wir den Kaufvertrag für das Grundstück beim Notar noch im Februar unterschrieben haben, beläuft sich der Steuersatz auf 3,5% vom Kaufpreis. Hätten wir im März unterschrieben, wäre der Steuersatz auf 5% angestiegen. Wir haben nun bis zum 05. Mai 2012 Zeit die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Erst wenn diese gezahlt ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung im Grundbuch.

Fälligkeitsmitteilung vom Notar

Rheinland-PfalzVor knapp einem Monat haben wir den Kaufvertrag für das Grundstück in Zotzenheim unterschrieben. Heute lag in der Post ein Schreiben vom Notar, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen für den Grundstückskauf vorliegen. Somit sind wir nun angehalten den Kaufpreis für das Grundstück innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen. Nach erfolgter Zahlung erfolgt dann die vertragsgemäße Umschreibung des Grundstücks.

Kostenrechnungen vom Notar und dem Amtsgericht

ZahlscheinVom Notar haben wir die Kostenrechnung für den Kaufvertrag des Grundstücks erhalten. Neben der Vertragsgebühr fallen noch Vollzugsgebühren, sowie Gebühren für die Umschreibungsüberwachung, die Fälligkeitsermittlung, Schreiblauslagen, Postdienstleistungen und verauslagte Gerichtskosten an. Da kommt schon was zusammen.

Ebenfalls war heute auch die Kostenrechnung vom Amtsgericht Bingen für die Vormerkungseintragung im Grundbuch im Briefkasten.

 

Der Bauplatz ist gefunden

KatasterkarteWir haben nun einen Bauplatz für unser Eigenheim gefunden. Mit dem Eigentümer haben wir uns bereits über den Preis geeinigt. Für nächste Woche steht jetzt der Termin mit dem Notar an. Sobald die vertraglichen Dinge geregelt sind werden wir natürlich verraten wo unser Bauplatz ist. Wir hoffen das alles klappt. Was wir aber schon mal enthüllen können: Das Grundstück liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der Landkreis ist Mainz-Bingen,  die Vorwahl beginnt mit 06701 und das Kfz-Kennzeichen ist MZ.