Vom Notar haben wir die Kostenrechnung für den Kaufvertrag des Grundstücks erhalten. Neben der Vertragsgebühr fallen noch Vollzugsgebühren, sowie Gebühren für die Umschreibungsüberwachung, die Fälligkeitsermittlung, Schreiblauslagen, Postdienstleistungen und verauslagte Gerichtskosten an. Da kommt schon was zusammen.
Ebenfalls war heute auch die Kostenrechnung vom Amtsgericht Bingen für die Vormerkungseintragung im Grundbuch im Briefkasten.