Niederschlagswasser-Gebühr

ZahlscheinAnfang der Woche habe ich den erhaltenen Fragebogen zur Erhebung der Niederschlagswasser-Gebühr ausgefüllt und an die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gefaxt. Für die Einleitung von Niederschlagswasser (Regenwasser) wird jährlich eine Benutzungsgebühr fällig. Die Bemessung erfolgt nach der bebauten, befestigten und tatsächlich an den Kanal angeschlossenen Fläche.

Auf dem Fragebogen muss man angeben, wie die überwiegende Nutzung des Grundstücks ist. Ein Privatgrundstück oder Gewerbegrundstück. Man muss angeben ob das Niederschlagswasser in einer Zisterne oder ähnlichen Anlage gesammelt wird. Wenn ja, dann noch ob die Zisterne einen Überlauf hat, der an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Auf Rückfrage beim Sachbearbeiter hat dieser mir erklärt, dass die große der Zisterne unerheblich für den Gebührensatz ist, relevant ist nur, ob die Zisterne an den Kanal angeschlossen ist oder der Überlauf auf dem Grundstück versickert. Bei uns ist die Zisterne an den Kanal angeschlossen. Versickern auf dem Grundstück ist bei unseren bisherigen Erfahrungen mit dem Grundwasser sicherlich auch nicht zu empfehlen, außer man hat gerne ein Feuchtbiotop im Garten.

Dann muss man natürlich noch angeben, welche bebauten oder befestigten Flächen es gibt. Dazu zählt die Grundfläche des Hauses, weitere Gebäude wie die Garage, Terrassen, Balkone, Wege und Zufahrten.

Bereits nach zwei Tagen ist heute der Abgabenbescheid eingetroffen. Für 130m² bebaute und befestigte Fläche wird bei einem Gebührensatz von 0,26 Euro eine Jahresgebühr von 33,80 Euro fällig. Der Betrag wird in drei Zahlungen vom Konto abgebucht.

Wir sind eingezogen

Offizielle Anmeldebestätigung - EinzugWir haben heute die Zeit zwischen zwei Terminen genutzt und sind auf die Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen gefahren. Binnen 15 Minuten wäre es amtlich, wir sind nun in Zotzenheim gemeldet.

Die Ummeldung der Wohnanschrift selbst kostet keine Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren. Das Umschreiben des Fahrzeugscheins hingegen schon. Kostenpunkt 10,70 Euro. Immerhin spart man sich so die separate Fahrt zur Kfz-Stelle. Die Kosten für die Umschreibung wären auch dort angefallen.

Standrohr für das Bauwasser besorgt

Bauwasser über ein Standrohr beziehenFür den Aufbau des Hauses wird auch Wasser benötigt. Wir hatten die Aufgabe ein Standrohr für das Bauwasser zu besorgen. Dieses Standrohr haben wir bei den Verbandsgemeinde Werken der VG Sprendlingen-Gensingen besorgt. Bei Abholung wird eine Kaution von 400,00 Euro fällig. Pro Tag beläuft sich die Standrohrmiete auf 1 Euro. Ein Kubikmeter Wasser wird mit 1,75 Euro berechnet.

Straßensperrung

Auto voll AbsperrmaterialFür den Aufbau des Hauses muss die Straße gesperrt werden. Hierfür haben wir einen „Antrag auf Anordnung verkehrspolizeilicher Maßnahmen gem. §45 Abs. 6 StVO bei Arbeiten im Straßenraum“ ausgefüllt und bei der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen abgegeben. Dieser Antrag für die Straßensperrung kostet 15 Euro. Nach zwei Tagen lag dann die Bestätigung im Briefkasten. In den Schreiben steht dann drin von wo bis wo abzusperren ist und welche Verkehrszeichen dafür verwendet werden müssen. Diese habe ich heute bei ZM Baumaschienen in Bad Kreuznach besorgt und in das Auto geladen (es war dann etwas „tiefergelegt“). Die Schilder und die Absperrmaterialien kann man mieten. Für die Schilder und Absperrungen zahlen wir pro Tag 15,24 Euro.

Aufbautermin für das Haus

LKW mit FertighausteilenHeute gab es wieder Post von der Deutschen Haus AG (DHAG) aus Berlin. Die Betreffzeile: „AUFBAUTERMIN

Wir waren total überrascht. Der Termin ist in der KW 46 / 2012. Unser Bauleiter hatte bei Bauanlaufgespräch nämlich vorsichtig angedeutet, dass unser Hausaufbau für Ende November (KW 48) angedacht ist. Der Hausaufbau ist somit zwei Wochen früher als geplant.

Unsere ToDo-Punkte für den Aufbautermin:

  • Baustrom bereitstellen (bereits erledigt)
  • Bauwasser bereitstellen (Standrohr muss bei den VG Werken geordert werden)
  • Straßensperrung beantragen (Antrag muss ausgefüllt und bei der Kreisverwaltung abgegeben werden)

Anträge für die Wasserversorgung und Entwässerungsanlage

Wasser- und AbwasseranschlussHeute früh haben wir die Anträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Entwässerungsanlage bei den Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen angegeben. Mit dem zuständigen Ansprechpartner Herrn B. sind wir die Unterlagen noch mal durchgegangen. Es gab keine Beanstandungen, nur ein Hinweis von ihm. Nach Möglichkeit sollte der Weg für die Zu- und Ableitungen sehr kurz gehalten werden. Es wäre daher von Vorteil, wenn der Hausanschlussraum direkt der Straßenseite zugewandt wäre. Dies ist bei uns allerdings nicht der Fall, daher sollten wir mit dem Architekten sprechen, dass die Hausanschlusse in dem Hausanschlussraum ziemlich nah zur Straßenseite eingeführt werden. Hierzu müsste dann der Elektrokasten etwas versetzt werden. Herr B. hat dies allerdings nicht zur zwingenden Vorgabe gemacht, nur wenn es möglich ist. Die Info geben wir dann entsprechend weiter.

Energieausweis und Wärmeschutznachweis

Von der Deutschen Haus AG (DHAG) haben wir heute per Post einen Energieausweis und den Wärmeschutznachweis für unser Haus erhalten. Je eine Kopie davon müssen wir nun an das Bauamt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen weiterleiten.

In der letzen Woche hatten wir schon mal die Unterlagen bekommen, da war uns aber aufgefallen, dass die Anschrift zu unserem Haus nicht korrekt war. Es wurde darin unsere jetzige Anschrift angegeben und nicht die in Zotzenheim. Die neuen Unterlagen sind jetzt korrekt.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Die Grundsätze und Grundlagen für den Energieausweis sind in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Gleiches gilt für den Wärmeschutznachweis.

Für unserer Haus wurde folgender Energiebedarf ermittelt:

Energieausweis - Energiebedarf

Auszug aus unserem Energieausweis für Wohngebäude – Energiebedarf

Statische Berechnung für das Haus

TaschenrechnerDie Deutsche Haus AG (DHAG) hat uns die Unterlagen für die statische Berechnung für unser Einfamilienhaus in zweifacher Ausfertigung zugesendet. Ein Exemplar sollen wir an das Bauamt weiterleiten, das andere ist für uns. Die statische Berechnung wurde von der KARG GmbH in Landsberg durchgeführt.

Für uns steht da nur Fachchinesich drin. Die Baubeschreibung, allgemeine Lastangaben, Positionspläne für Dach und Decke, die Dachkonstruktion, Innenwände, Außenwände, Detailausbildung, Verankerungsplan, Bodenplatte etc.

Bauantrag ist zurück von der Verbandsgemeinde

Bauantrag ist zurückGenau eine Woche hat es gedauert. Der Bauantrag ist zurück von der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Uns wurde in dem Schreiben vom Bauamt mitgeteilt, das für unser Bauvorhaben in Zotzenheim kein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 67 Abs. 2 LBauO durchgeführt wird. Wir können also bauen :-)

Ein von uns eingereichtes Exemplar der Bauunterlagen wurde von dem Bauamt der Verbandsgemeinde an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet, ein weiteres verbleibt bei dem Bauamt für deren Unterlagen. In dem Schreiben wurden wir auf verschiedene Bestimmungen der LBauO (Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz) hingewiesen, die von uns einzuhalten sind. So zum Beispiel, dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgestellt sein muss (67 Abs. 4 i.V.m. § 77 Abs. 2 LBauO)

Wie das so ist, kostet alles Geld. Für diesen Bescheid wurde eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben, welche binnen 14 Tagen zu begleichen ist.

Bauantrag – Unterlagen wurden eingereicht

BauantragAm vergangenen Samstag haben wir vom Architekten die Unterlagen für den Bauantrag erhalten. Insgesamt waren es vier Mappen mit Antragsunterlagen und Bauplänen sowie eine Kopie für unsere Unterlagen. Drei Ausfertigungen gehen an das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen. Eine Mappe geht wieder zurück zum Ingenieurbüro. Für alle Ausfertigungen und Baupläne heute zu unterzeichnen, haben volle 15 Minuten benötigt. Das war ein echter Unterschriften-Marathon. Der Briefumschlag an das Bauamt wiegt knapp 1kg und kostet stolze 4,40 Euro Porto. Morgen geht er zur Post.