Bauantrag ist zurück von der Verbandsgemeinde

Bauantrag ist zurückGenau eine Woche hat es gedauert. Der Bauantrag ist zurück von der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Uns wurde in dem Schreiben vom Bauamt mitgeteilt, das für unser Bauvorhaben in Zotzenheim kein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 67 Abs. 2 LBauO durchgeführt wird. Wir können also bauen :-)

Ein von uns eingereichtes Exemplar der Bauunterlagen wurde von dem Bauamt der Verbandsgemeinde an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet, ein weiteres verbleibt bei dem Bauamt für deren Unterlagen. In dem Schreiben wurden wir auf verschiedene Bestimmungen der LBauO (Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz) hingewiesen, die von uns einzuhalten sind. So zum Beispiel, dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgestellt sein muss (67 Abs. 4 i.V.m. § 77 Abs. 2 LBauO)

Wie das so ist, kostet alles Geld. Für diesen Bescheid wurde eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben, welche binnen 14 Tagen zu begleichen ist.

Erste Rechnung für die Vermessung

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückIm Briefkasten lag heute die erste Rechnung für die Vermessungsarbeiten auf dem Grundstück.
Für das Aufmessen von Geländehöhen und planungsrelevanter Topografie, das Darstellen des Mesungsergebnisses in analoger und digitaler Form, sowie die Beschaffung der amtlichen Liegenschaftskarte mit Eigentümernachweisen für die Bauantragserstellung und die Beschaffung der Kanalerschließungsdaten, sind knapp 500 Euro fällig.

Vermessungsarbeiten auf dem Bauplatz

Vermessungspfosten für die GrundstücksvermessungAuf dem Bauplatz war unser Vermesser Herr Wolf vom Vermessungsbüro Wolf & Lamm GbR aus Wiesbaden unterwegs. Er hat die ersten Vermessungen vorgenommen, welche auch für das bevorstehende Planungsgespräch mit dem Architekten benötigt werden. Das Ergebnis der Lage- und Höhenmessung, sowie die Liegenschaftskarte und den Kanalbestandsplan wurden vom Vermesser direkt an das Ingenieurbüro übermittelt.