Kostenentscheidung vom Vermessungs- und Katasteramt

ZahlscheinDas Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe hat uns geschrieben. Wir haben eine Kostenentscheidung (Rechnung) für die „Übernahme von Vermessungsschriften“ erhalten.

Die Vermessung der Gebäude (Haus und Garage) auf dem Grundstück hat unser Vermesser am 10. Oktober durchgeführt. Die Vermessungsdaten hat er anschließend an das Katasteramt weitergeleitet. Für die Vermessung haben wir vom Vermessungsbüro bereits eine Rechnung erhalten.

Die Höhe der Kosten für die Gebäudeeinmessung richtet sich nach dem Gebäudewert, also dem Herstellungswert. In Rheinland-Pfalz ist das in 8 Stufen eingeteilt. Je höher der Herstellungswert ist, um so mehr Vermessungskosten entstehen. So zum Beispiel bis 100.000 Euro = 140,00 Euro, bis 250.000 Euro = 420,00 Euro, bis 500.000 Euro = 750 Euro, etc. Diese Gebühren werden in der Regel mit dem Vermessungsbüro abgerechnet, welches dann die Kosten an den Bauherren weiter gibt.

Für die Übernahme der Vermessungsschriften des Vermessungsbüros durch das Vermessungs- und Katasteramt wird dann noch eine Gebühr fällig. Diese beläuft sich auf 10% der Kosten für die Gebäudeeinmessung. Auf unserer Rechnung des Amts ist bei der Auflistung der Gebäudeeinmessung noch ein Mehrarbeitsposten vorhanden. Ab dem 3. Gebäude pro Flurstück wird ein Mehraufwand berechnet. Komisch, wir haben nur ein Haus und eine Garage. Auf der beigefügten Liegenschaftskarte ist zu erkennen, dass unsere Garage unterteilt eingezeichnet ist. Bei den größeren Garagen der Nachbarn auf der Liegenschaftskarte kann ich das nicht feststellen. Die Kosten für den Mehraufwand belaufen sich auf 21,00 Euro, es mag nicht viel sein, und bei 10% Anteil macht das auch nur einen Betrag von 2,10 Euro aus, aber es sind mal wieder Mehrkosten. Ich werde unseren Vermesser dazu mal anschreiben und nachfragen, wieso die Garage durch ihn unterteilt wurde.

Bis zum 05. Januar 2014 haben wir nun Zeit den Rechnungsbetrag in Höhe von 44,10 Euro für die Übernahme der Vermessungsschriften zu begleichen. Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Erhalt des Schreibens.

Kosten für die Gebäudeeinmessung

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückAm Samstag lag eine Rechnung unseres Vermessers im Briefkasten. Am 10. Oktober war der Vermesser bei und hat die Gebäudeeinmessung für das Katsteramt durchgeführt. Der Rechnung war ein Auszug aus den Geobasisinformationen des Landes Rheinland-Pfalz beigefügt. Auf dem Auszug sieht man in unserem Flurstück das eingezeichnete Haus und die Garage. Für die Gebäudeeinmessung dürfen wir nun ein Betrag 532,53 Euro zahlen.

Überprüfung der Bodenplatte

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückHeute war Herr R. von der Firma Holzbau Schäfer aus Nüdlingen am Bauplatz. Er hat sich gestern Abend telefonisch angekündigt. Herr R. hat die Bodenplatte und die Umgebung für den Aufbau des Hauses in der nächsten Woche überprüft. Dabei hat er folgende Schritte durchgeführt:

  • Messung der Höhe der Bodenplatte an verschiedenen Messpunkten
  • Länge, Breite und Diagonale der Bodenplatte messen
  • Richtige Position der einbetonierten Rohre prüfen
  • Untergrund und Aufbauvoraussetzung für das Gerüst prüfen
  • Absperrung der Straße festlegen

Bei den Messungen war alles soweit in Ordnung bzw. lagen die Werte in den Toleranzgrenzen. Der Schotter, bzw. das Füllmaterial um die Bodenplatte muss für das Gerüst noch etwas glatt gezogen werden. Auch die Rohre des Mehrspartenanschluss (MSH) muss noch etwas weiter rausgezogen werden, da sonst das Gerüst darüber stehen würde.

Bei dem Überprüfen, ob die einbetonierten Rohre an der richtigen Position sind, ist aufgefallen, dass ein Rohr komplett fehlt. Es handelt sich dabei um das Abwasserrohr, welches aus dem Hauswirtschaftsraum im Obergeschoss kommt. Herr R. hat dies notiert und gibt es an den Bauleiter zur weiteren Klärung weiter. Hier gilt es nun abzuwarten, wie das gelöst wird.

Die Erdarbeiten am zweiten Tag

Gegen Mittag (13:15 Uhr) des zweiten Tages war richtig Trubel am Bauplatz. Der Vermesser Herr W. (Fa. Wolf & Lamm GbR, Wiesbaden) war fleißig an der Feinabsteckung. Der Tiefbauer noch mächtig am Verteilen und verdichten des Schotters (was deutlich länger dauert als geplant) und die Monteure für die Bodenplatte konnten immer noch nicht mit ihren Arbeiten beginnen…

Herr V. (Fa. D. Göllner, Altenbeken) vom Monteur Trupp für die Bodenplatte war nicht wirklich begeistert das sich das alles so verzögert. Er hatte auch zur kurz zuvor mit dem Bauleiter Herrn M. (DHAG) telefoniert, welcher auch gleich an die Baustelle kommen wollte.

Um 13:40 Uhr ist dann der Bauleiter gekommen und hat sich einen Überblick über den aktuellen Stand verschafft, das Handy gezückt und zwei drei Telefonate gemacht. Gegen 14:00 Uhr kam dann noch Herr U. (Verantwortlicher für die Bodenarbeiten, Fa. Schnell GmbH) dazu. Der Bauleiter hat dann mit den Beteiligten dann die nächsten Schritte abgestimmt.

  • Donnerstag (heute): Schottermaterial verdichten und Graben für die Frostschürze ausheben.
  • Freitag: Fundamente Garage und Frostschürze betonieren. Weitere Bodenarbeiten.
  • Montag: Bodenplatte

 

Bauanlaufgespräch am Bauplatz

Es geht los - BaubeginnUm 11:30 Uhr hatten wir heute unser Bauanlaufgespräch am Bauplatz. Hier haben wir auch unseren Bauleiter Herrn M. (DHAG) kennengelernt. Ebenfalls zu dem Termin war auch der Tiefbauer (Herr U.), und Herr G., welcher für die Bodenplatte (DHAG) zuständig ist anwesend. Auch unser Ansprechpartner Herr B. von den Baupartnern in Gensingen war natürlich mit VorOrt.

Es wurden die nächsten Schritte und ToDo-Punkte besprochen:

  • Feinabsteckung des Hauses durch den Vermesser für die Bodenarbeiten welche bereits in der nächsten Woche beginnen sollen.
  • Erarbeiten und Vorbereitungen für die Bodenplatte durch den Tiefbauer in der nächsten Woche (Aushub etwa 165m³).
  • Feinabsteckung für die Bodenplatte durch den Vermesser in der nächsten Woche
  • Installation der Bodenplatte genden Ende der nächsten Woche.
  • Meldung über den Baubeginn an die Bauaufsichtbehörde abgeben. Diese soll eine Woche vor Baubeginn dort vorliegen.
  • Baustrom an der Baustelle bereitstellen lassen.
  • Mehrspartenanschluss (MSH) bestellen.

Wenn alles klappt, dann haben wir in der nächsten Woche schon mal die Bodeplatte. :-)

Bauantrag ist zurück von der Verbandsgemeinde

Bauantrag ist zurückGenau eine Woche hat es gedauert. Der Bauantrag ist zurück von der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Uns wurde in dem Schreiben vom Bauamt mitgeteilt, das für unser Bauvorhaben in Zotzenheim kein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 67 Abs. 2 LBauO durchgeführt wird. Wir können also bauen :-)

Ein von uns eingereichtes Exemplar der Bauunterlagen wurde von dem Bauamt der Verbandsgemeinde an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet, ein weiteres verbleibt bei dem Bauamt für deren Unterlagen. In dem Schreiben wurden wir auf verschiedene Bestimmungen der LBauO (Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz) hingewiesen, die von uns einzuhalten sind. So zum Beispiel, dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgestellt sein muss (67 Abs. 4 i.V.m. § 77 Abs. 2 LBauO)

Wie das so ist, kostet alles Geld. Für diesen Bescheid wurde eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben, welche binnen 14 Tagen zu begleichen ist.

Erste Rechnung für die Vermessung

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückIm Briefkasten lag heute die erste Rechnung für die Vermessungsarbeiten auf dem Grundstück.
Für das Aufmessen von Geländehöhen und planungsrelevanter Topografie, das Darstellen des Mesungsergebnisses in analoger und digitaler Form, sowie die Beschaffung der amtlichen Liegenschaftskarte mit Eigentümernachweisen für die Bauantragserstellung und die Beschaffung der Kanalerschließungsdaten, sind knapp 500 Euro fällig.

Vermessungsarbeiten auf dem Bauplatz

Vermessungspfosten für die GrundstücksvermessungAuf dem Bauplatz war unser Vermesser Herr Wolf vom Vermessungsbüro Wolf & Lamm GbR aus Wiesbaden unterwegs. Er hat die ersten Vermessungen vorgenommen, welche auch für das bevorstehende Planungsgespräch mit dem Architekten benötigt werden. Das Ergebnis der Lage- und Höhenmessung, sowie die Liegenschaftskarte und den Kanalbestandsplan wurden vom Vermesser direkt an das Ingenieurbüro übermittelt.