Kostenentscheidung vom Vermessungs- und Katasteramt

ZahlscheinDas Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe hat uns geschrieben. Wir haben eine Kostenentscheidung (Rechnung) für die „Übernahme von Vermessungsschriften“ erhalten.

Die Vermessung der Gebäude (Haus und Garage) auf dem Grundstück hat unser Vermesser am 10. Oktober durchgeführt. Die Vermessungsdaten hat er anschließend an das Katasteramt weitergeleitet. Für die Vermessung haben wir vom Vermessungsbüro bereits eine Rechnung erhalten.

Die Höhe der Kosten für die Gebäudeeinmessung richtet sich nach dem Gebäudewert, also dem Herstellungswert. In Rheinland-Pfalz ist das in 8 Stufen eingeteilt. Je höher der Herstellungswert ist, um so mehr Vermessungskosten entstehen. So zum Beispiel bis 100.000 Euro = 140,00 Euro, bis 250.000 Euro = 420,00 Euro, bis 500.000 Euro = 750 Euro, etc. Diese Gebühren werden in der Regel mit dem Vermessungsbüro abgerechnet, welches dann die Kosten an den Bauherren weiter gibt.

Für die Übernahme der Vermessungsschriften des Vermessungsbüros durch das Vermessungs- und Katasteramt wird dann noch eine Gebühr fällig. Diese beläuft sich auf 10% der Kosten für die Gebäudeeinmessung. Auf unserer Rechnung des Amts ist bei der Auflistung der Gebäudeeinmessung noch ein Mehrarbeitsposten vorhanden. Ab dem 3. Gebäude pro Flurstück wird ein Mehraufwand berechnet. Komisch, wir haben nur ein Haus und eine Garage. Auf der beigefügten Liegenschaftskarte ist zu erkennen, dass unsere Garage unterteilt eingezeichnet ist. Bei den größeren Garagen der Nachbarn auf der Liegenschaftskarte kann ich das nicht feststellen. Die Kosten für den Mehraufwand belaufen sich auf 21,00 Euro, es mag nicht viel sein, und bei 10% Anteil macht das auch nur einen Betrag von 2,10 Euro aus, aber es sind mal wieder Mehrkosten. Ich werde unseren Vermesser dazu mal anschreiben und nachfragen, wieso die Garage durch ihn unterteilt wurde.

Bis zum 05. Januar 2014 haben wir nun Zeit den Rechnungsbetrag in Höhe von 44,10 Euro für die Übernahme der Vermessungsschriften zu begleichen. Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Erhalt des Schreibens.

Kosten für die Gebäudeeinmessung

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückAm Samstag lag eine Rechnung unseres Vermessers im Briefkasten. Am 10. Oktober war der Vermesser bei und hat die Gebäudeeinmessung für das Katsteramt durchgeführt. Der Rechnung war ein Auszug aus den Geobasisinformationen des Landes Rheinland-Pfalz beigefügt. Auf dem Auszug sieht man in unserem Flurstück das eingezeichnete Haus und die Garage. Für die Gebäudeeinmessung dürfen wir nun ein Betrag 532,53 Euro zahlen.

Die Erdarbeiten am zweiten Tag

Gegen Mittag (13:15 Uhr) des zweiten Tages war richtig Trubel am Bauplatz. Der Vermesser Herr W. (Fa. Wolf & Lamm GbR, Wiesbaden) war fleißig an der Feinabsteckung. Der Tiefbauer noch mächtig am Verteilen und verdichten des Schotters (was deutlich länger dauert als geplant) und die Monteure für die Bodenplatte konnten immer noch nicht mit ihren Arbeiten beginnen…

Herr V. (Fa. D. Göllner, Altenbeken) vom Monteur Trupp für die Bodenplatte war nicht wirklich begeistert das sich das alles so verzögert. Er hatte auch zur kurz zuvor mit dem Bauleiter Herrn M. (DHAG) telefoniert, welcher auch gleich an die Baustelle kommen wollte.

Um 13:40 Uhr ist dann der Bauleiter gekommen und hat sich einen Überblick über den aktuellen Stand verschafft, das Handy gezückt und zwei drei Telefonate gemacht. Gegen 14:00 Uhr kam dann noch Herr U. (Verantwortlicher für die Bodenarbeiten, Fa. Schnell GmbH) dazu. Der Bauleiter hat dann mit den Beteiligten dann die nächsten Schritte abgestimmt.

  • Donnerstag (heute): Schottermaterial verdichten und Graben für die Frostschürze ausheben.
  • Freitag: Fundamente Garage und Frostschürze betonieren. Weitere Bodenarbeiten.
  • Montag: Bodenplatte

 

Erdarbeiten haben begonnen

Der Tiefbauer hat heute mit den Erdarbeiten für die Bodenplatte begonnen. In der Mittagspause und nach Feierabend bin ich mal auf die Baustelle gefahren um Bilder zu machen.

Gegen 17:00 Uhr hat sich dann unser Bauleiter gemeldet. Es gib Verzug durch die noch nicht fertiggestellten Erdarbeiten. Von dem Vermesser hat er erfahren, dass der Tiefbauer (Fa. Schnell GmbH, Ockenheim) noch nicht fertig ist und noch den halben Donnerstag benötigt. Dies ist natürlich ein Problem, denn die Monteure für die Bodenplattenausführung sind bereits heute angereist und wollen am Donnerstag direkt loslegen. Somit entstehen morgen früh für die Monteure Wartezeiten, welche auch bezahlt werden müssen. Unser Bauleiter Herr M. hat uns auch eine entsprechende E-Mail geschrieben und mitgeteilt, dass wir vorsorglich diese Kosten bereits heute bei unserem Erdbauer anmelden, sodass dieser uns eine Kostenerstattung ausführt. Das fängt ja prima an.

Herr B. von den Baupartnern hat sich auch gleich per E-Mail eingebracht und versucht hier zu vermitteln. Dann warten wir mal den Donnerstag ab was passiert.