Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser

ZahlscheinIn der Post war heute ein Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Der Abgaben-Bescheid bezieht sich auf den Beitrag für Oberflächenwasser, Niederschlagswassergebühr und die Grundgebühr für das noch unbebaute Grundstück in Zotzenheim. Aufgrund des Eigentumswechsel des Grundstücks erfolgt die Beitragserhebung ab dem  01.05.2012 und beläuft sich auf 13,36 Euro.

Gebührenbescheid für Verzicht auf Vorkaufsrecht

ZahlscheinIm Briefkasten lag heute ein Gebührenbescheid der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in Höhe von 36 Euro. Aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Zotzenheim wird diese Gebühr für ein „Zeugnis über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts“ erhoben. Mit diesem Zeunis wird den Notar bestätigt, dass die Gemeinde Zotzenheim nicht auf ihr Vorkaufsrecht besteht und darauf verzichtet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert des Kaufpreises für das Grundstück.