Bestellung der Grundschuld beim Notar

Rheinland-PfalzHeute hatten wir einen Termin beim Notar zur Bestellung der Grundschuld. Mit der entsprechenden Eintragung im Grundbuch geht dann ein Auszug an die finanzierende Bank. Erst mit dieser Bestätigung bekommt man Geld ausbezahlt. Um das zu beschleunigen, kann man eine Rangbescheinigung beim Notar bestellen. Mit dieser Rangbescheinigung bestätigt der Notar dem Kreditinstitut schriftlich, dass einer rangrichtigen Eintragung der Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegenspricht. Diese Rangbescheinigung ist allerdings gebührenpflichtig. Hier muss dann dann abwegen wie eilig es ist. Wir haben uns für die Rangbescheinigung entschieden.

Blick aus dem Nachbarhaus

Blick auf unser Grundstück aus dem NachbarhausHeute war ich in dem im April aufgebauten Nachbarhaus. Die Baupartner aus Gensingen haben zur offenen Hausbesichtigung eingeladen. Da habe ich die Chance genutzt und mal geschaut wie die Arbeiten so voran gehen. Momentan laufen die Spachtelarbeiten, welche von den Bauherren in Eigenleistung ausgeführt werden. Die Bauherrin habe ich ebenfalls kurz getroffen und mich als neuer Nachbar vorgestellt :-) . Interessant war auch mal zu sehen wie die Innenverarbeitung der Wände und des Boden (aktuell: Estrich) so gemacht sind. Es sieht alles sehr ordentlich aus was da so von der Deutschen Haus AG (DHAG) abgeliefert wurde. Das Foto zeigt den Blick aus einen Kinderzimmer des Hauses auf unser Grundstück.

Immer noch Warten auf die Finanzierung

SanduhrBisher haben wir noch immer nicht die Finanzierungsunterlagen erhalten. Auf Nachfrage bei unserem Finanzierungsberater fehlt noch ein Nachweis. Genauer gesagt die Berechnung zur Einstufung unseres geplantes Hauses als „Effizienzhaus 70“. Nur mit diesem Nachweis kann das KfW-Darlehen Programm Nr. 153 (Energieeffizient Bauen) beantragt werden. Dies ist einer unserer drei Bausteine bei der Finanzierung. Alle anderen Unterlagen sind vollständig und die Finanzierung könnte sozusagen schon stehen. Wir hoffen das die Deutsche Haus AG (DHAG), bzw. der von der DHAG beauftrage Statiker, diesen Nachweis jetzt kurzfristig zur Verfügung stellt.

Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser

ZahlscheinIn der Post war heute ein Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Der Abgaben-Bescheid bezieht sich auf den Beitrag für Oberflächenwasser, Niederschlagswassergebühr und die Grundgebühr für das noch unbebaute Grundstück in Zotzenheim. Aufgrund des Eigentumswechsel des Grundstücks erfolgt die Beitragserhebung ab dem  01.05.2012 und beläuft sich auf 13,36 Euro.

Nachbarhaus steht schon nach zwei Tagen

Von den Baupartnern haben wir am vergangenen Wochenende erfahren das bei unseren direkten Nachbarn in Zotzenheim das Haus gestern und heute aufgebaut wird. Gespannt sind wir heute mal zu unserem Bauplatz gefahren. Tatsächlich war schon das Dach drauf. Ging also wirklich fix.

Bescheid über Grunderwerbsteuer

Rheinland-PfalzVom Finanzamt Worms haben wir heute den Bescheid über die Grunderwerbsteuer erhalten. In diesem Bescheid ist die Steuer für den Erwerb des Grundstücks gemäß Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgesetzt. Da wir den Kaufvertrag für das Grundstück beim Notar noch im Februar unterschrieben haben, beläuft sich der Steuersatz auf 3,5% vom Kaufpreis. Hätten wir im März unterschrieben, wäre der Steuersatz auf 5% angestiegen. Wir haben nun bis zum 05. Mai 2012 Zeit die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Erst wenn diese gezahlt ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung im Grundbuch.

Fälligkeitsmitteilung vom Notar

Rheinland-PfalzVor knapp einem Monat haben wir den Kaufvertrag für das Grundstück in Zotzenheim unterschrieben. Heute lag in der Post ein Schreiben vom Notar, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen für den Grundstückskauf vorliegen. Somit sind wir nun angehalten den Kaufpreis für das Grundstück innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen. Nach erfolgter Zahlung erfolgt dann die vertragsgemäße Umschreibung des Grundstücks.

Gebührenbescheid für Verzicht auf Vorkaufsrecht

ZahlscheinIm Briefkasten lag heute ein Gebührenbescheid der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in Höhe von 36 Euro. Aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Zotzenheim wird diese Gebühr für ein „Zeugnis über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts“ erhoben. Mit diesem Zeunis wird den Notar bestätigt, dass die Gemeinde Zotzenheim nicht auf ihr Vorkaufsrecht besteht und darauf verzichtet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert des Kaufpreises für das Grundstück.

Planungsgespräch

Gestern hatten wir das Planungsgespräch zu unserem Haus. Hierzu haben wir uns zunächst mit Herrn B. von den Baupartnern und Herrn S. vom Ingenieurbüro Schindler auf dem Bauplatz in Zotzenheim getroffen. Gemeinsam haben wir uns noch mal den Bauplatz und auch die Umgebung, wie die Nachbargrundstücke und Bebauungen, angeschaut. Im Anschluss sind wir dann in das Büro der Baupartner nach Gensingen gefahren um die weiteren Details zu besprechen.

Aufteilung des GrundstücksUnter Berücksichtigung der Grundstückslage und die damit verbundenen Dinge wie zum Beispiel die Sonneneinstrahlung und das Geländegefälle wurde wie die Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück, die Positionierung der Garage, Zisterne, Terrasse und das Außengerät der Luft-Wasser-Wärmepumpe besprochen.

Auch der Grundriss des Hauses war ein elementares Thema. Bis zu dem Planungsgespräch hatten wir noch keinen Grundriss mit Herrn Schindler erarbeiten können, welcher alle unsere Wünsche optimal vereint. Im gemeinsamen Gespräch mit Herrn S. und Herrn B. haben wir Ideen ausgetauscht und Möglichkeiten durchgesprochen. Durch eine neue Anordnung des Eingangsbereichs innerhalb des Grundrisses haben wir nun eine Variante gefunden, welche schon nah am Ziel zu sein scheint. Nachdem die Raumaufteilung im Erdgeschoss und dem Obergeschoss besprochen war, wurde die Anordnung der Fenster und Türen in den Räumen durchgesprochen.

Herr S. wird die Pläne aufgrund der im Planungsgespräch erarbeiteten Änderungen nun überarbeiten und uns bis Ende nächster Woche per E-Mail zur Ansicht zukommen lassen. Wir sind schon sehr gespannt und hoffen das wir hier nun einen großen Schritt weiter sind.

Gegen Ende des Planungsgesprächs hat uns Herr S. dann das Planungsprotokoll erläutert und zum Durchlesen in aller Ruhe mit nach Hause gegeben. Als Aufgabe für die nächsten Tage sollen wir uns schon mal Gedanken machen, wie wir das Gelände vor dem Haus gestalten möchten.

Erste Rechnung für die Vermessung

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückIm Briefkasten lag heute die erste Rechnung für die Vermessungsarbeiten auf dem Grundstück.
Für das Aufmessen von Geländehöhen und planungsrelevanter Topografie, das Darstellen des Mesungsergebnisses in analoger und digitaler Form, sowie die Beschaffung der amtlichen Liegenschaftskarte mit Eigentümernachweisen für die Bauantragserstellung und die Beschaffung der Kanalerschließungsdaten, sind knapp 500 Euro fällig.