Kostenrechnung für die Bestellung der Grundschuld vom Notar

Kostenrechnung für die Bestellung der GrundschuldDas ging ja mal fix. Gestern erst beim Notar für die Bestellung der Grundschuld und heute schon Kostenrechnung dafür im Briefkasten. Auf der Rechnung steht der stolze Betrag von knapp 700,00 Euro. Davon fallen 130,00 Euro für die Rangbescheinigung an. Richtig viel Geld finden wir.

Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser

ZahlscheinIn der Post war heute ein Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Der Abgaben-Bescheid bezieht sich auf den Beitrag für Oberflächenwasser, Niederschlagswassergebühr und die Grundgebühr für das noch unbebaute Grundstück in Zotzenheim. Aufgrund des Eigentumswechsel des Grundstücks erfolgt die Beitragserhebung ab dem  01.05.2012 und beläuft sich auf 13,36 Euro.

Bescheid über Grunderwerbsteuer

Rheinland-PfalzVom Finanzamt Worms haben wir heute den Bescheid über die Grunderwerbsteuer erhalten. In diesem Bescheid ist die Steuer für den Erwerb des Grundstücks gemäß Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgesetzt. Da wir den Kaufvertrag für das Grundstück beim Notar noch im Februar unterschrieben haben, beläuft sich der Steuersatz auf 3,5% vom Kaufpreis. Hätten wir im März unterschrieben, wäre der Steuersatz auf 5% angestiegen. Wir haben nun bis zum 05. Mai 2012 Zeit die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Erst wenn diese gezahlt ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung im Grundbuch.

Fälligkeitsmitteilung vom Notar

Rheinland-PfalzVor knapp einem Monat haben wir den Kaufvertrag für das Grundstück in Zotzenheim unterschrieben. Heute lag in der Post ein Schreiben vom Notar, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen für den Grundstückskauf vorliegen. Somit sind wir nun angehalten den Kaufpreis für das Grundstück innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen. Nach erfolgter Zahlung erfolgt dann die vertragsgemäße Umschreibung des Grundstücks.

Gebührenbescheid für Verzicht auf Vorkaufsrecht

ZahlscheinIm Briefkasten lag heute ein Gebührenbescheid der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in Höhe von 36 Euro. Aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Zotzenheim wird diese Gebühr für ein „Zeugnis über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts“ erhoben. Mit diesem Zeunis wird den Notar bestätigt, dass die Gemeinde Zotzenheim nicht auf ihr Vorkaufsrecht besteht und darauf verzichtet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert des Kaufpreises für das Grundstück.

Erste Rechnung für die Vermessung

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückIm Briefkasten lag heute die erste Rechnung für die Vermessungsarbeiten auf dem Grundstück.
Für das Aufmessen von Geländehöhen und planungsrelevanter Topografie, das Darstellen des Mesungsergebnisses in analoger und digitaler Form, sowie die Beschaffung der amtlichen Liegenschaftskarte mit Eigentümernachweisen für die Bauantragserstellung und die Beschaffung der Kanalerschließungsdaten, sind knapp 500 Euro fällig.

Vermessungsarbeiten auf dem Bauplatz

Vermessungspfosten für die GrundstücksvermessungAuf dem Bauplatz war unser Vermesser Herr Wolf vom Vermessungsbüro Wolf & Lamm GbR aus Wiesbaden unterwegs. Er hat die ersten Vermessungen vorgenommen, welche auch für das bevorstehende Planungsgespräch mit dem Architekten benötigt werden. Das Ergebnis der Lage- und Höhenmessung, sowie die Liegenschaftskarte und den Kanalbestandsplan wurden vom Vermesser direkt an das Ingenieurbüro übermittelt.

Kostenrechnungen vom Notar und dem Amtsgericht

ZahlscheinVom Notar haben wir die Kostenrechnung für den Kaufvertrag des Grundstücks erhalten. Neben der Vertragsgebühr fallen noch Vollzugsgebühren, sowie Gebühren für die Umschreibungsüberwachung, die Fälligkeitsermittlung, Schreiblauslagen, Postdienstleistungen und verauslagte Gerichtskosten an. Da kommt schon was zusammen.

Ebenfalls war heute auch die Kostenrechnung vom Amtsgericht Bingen für die Vormerkungseintragung im Grundbuch im Briefkasten.