Am Wochenende habe ich das vom Insolvenzanwalt der DHAG zugesendete Formblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ausgefüllt. Ich gehe zwar davon aus, dass wir keinen Cent mehr davon sehen, aber es ist wichtig die Forderung anzumelden. Macht man es nicht, reduziert sich die Schuldenhöhe der DHAG, und das ist noch weniger akzeptabel.
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Insolvenzverfahren über das Vermögen der DHAG
Gestern lagen gleich zwei Briefe des Insolvenzverwalters der Deutsche Haus AG (DHAG) in unserem Briefkasten.
Im ersten Schreiben wurden wir informiert, dass Herr Dr. S. Thiemann vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg mit Beschluss vom 31.05.2013 zum Insolvenzverwalter bestellt wurde. In der Anlage zu dem Brief war auch der Beschluss des Gerichts als Kopie beigefügt. Außerdem wurden wir angewiesen, dass wir Offene Forderungen (also von der Deutsche Haus AG an uns) nur noch auf ein eingerichtetes Treuhandkonto zu zahlen sind. Ebenso, dass wir keine Forderungen von Dritten zahlen und den Insolvenzverwalter umgehend darüber informieren sollen. Gut, das wussten wir schon aus dem letzten Schreiben des Rechtsanwalts im April.
Die Betreffzeile des zweiten Briefs lautet: „36d IN 1206/13 – Insolvenzverfahren über das Vermögen von DHAG Deutsche Haus AG, Martin-Hoffmann-Str. 22, 12435 Berlin“.
Hier geht es um unsere Forderungen. Die Forderung muss in zweifacher Ausfertigung bis spätestens 22.08.2013 angemeldet werden. Hierfür liegt dem Schreiben eine „Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren“ bei. Da wird es nun kompliziert. Erste Hauptforderung, Zinsen, Kosten, Nachrangige Forderungen, Abgesonderte Befriedigung und Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung mit jeder Menge Verweise auf Paragraphen der InsO (Insolvenzordnung).
Ich habe noch keine Ahnung wie ich da nun unsere Forderung, die Fertigstellung der offenen Arbeiten, anmelden kann. Bisher ist hier nämlich noch immer nichts passiert.
Post vom Insolvenzverwalter der DHAG
Am Montag lag ein Schreiben des Deutsche Haus AG (DHAG) Insolvenzverwalters im Briefkasten. Dieser Brief ist das erste offizielle Schreiben das wir zur Insolvenz der Deutsche Haus AG erhalten. Rechtsanwalt Thiemann teilt in dem Brief mit, dass er mit dem Beschluss vom 20.03.2013 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ein entsprechender Nachweis war als Fotokopie beigelegt. Zugleich hat er uns mitgeteilt, dass wir der Insolvenzschuldnerin (also der Deutsche Haus AG) noch einen Betrag von knapp 4.000 Euro schulden und uns gebeten den Betrag auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Sofern berechtigte Gründe bestehen, der Forderung nicht nachzukommen, sollen wir dies unter Vorlage von Beweisen unverzüglich mitteilen.
Haben wir berechtigte Gründe? Ja, die komplette Außendämmung, der Außenputz, das Nachstreichen der Sparren und Pfetten sowie ein paar andere Kleinigkeiten (Außensteckdosen, Lichtschalterbeleuchtung) sind noch nicht ausgeführt. Für die noch nicht ausgeführten Arbeiten haben wir bereits bezahlt und erwarten selbstverständlich auch die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten bevor wir dann natürlich gerne den Rückbehalt (der deutlich kleiner ist als der Wert der noch nicht ausgeführten Restarbeiten) umgehend überweisen werden. Von der Fassade habe ich nun aktuelle Aufnahmen gemacht, welche wir mit einem Antwortschreiben dann an den Insolvenzverwalter der Deutsche Haus AG senden werden. Zugleich werden wir um eine Stellungnahme bitten, bis wann die offenen Arbeiten ausgeführt werden.