Am Montag lag ein Schreiben des Deutsche Haus AG (DHAG) Insolvenzverwalters im Briefkasten. Dieser Brief ist das erste offizielle Schreiben das wir zur Insolvenz der Deutsche Haus AG erhalten. Rechtsanwalt Thiemann teilt in dem Brief mit, dass er mit dem Beschluss vom 20.03.2013 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ein entsprechender Nachweis war als Fotokopie beigelegt. Zugleich hat er uns mitgeteilt, dass wir der Insolvenzschuldnerin (also der Deutsche Haus AG) noch einen Betrag von knapp 4.000 Euro schulden und uns gebeten den Betrag auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Sofern berechtigte Gründe bestehen, der Forderung nicht nachzukommen, sollen wir dies unter Vorlage von Beweisen unverzüglich mitteilen.
Haben wir berechtigte Gründe? Ja, die komplette Außendämmung, der Außenputz, das Nachstreichen der Sparren und Pfetten sowie ein paar andere Kleinigkeiten (Außensteckdosen, Lichtschalterbeleuchtung) sind noch nicht ausgeführt. Für die noch nicht ausgeführten Arbeiten haben wir bereits bezahlt und erwarten selbstverständlich auch die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten bevor wir dann natürlich gerne den Rückbehalt (der deutlich kleiner ist als der Wert der noch nicht ausgeführten Restarbeiten) umgehend überweisen werden. Von der Fassade habe ich nun aktuelle Aufnahmen gemacht, welche wir mit einem Antwortschreiben dann an den Insolvenzverwalter der Deutsche Haus AG senden werden. Zugleich werden wir um eine Stellungnahme bitten, bis wann die offenen Arbeiten ausgeführt werden.
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Hallo Matthias,
hat sich die Insolvenz der Deutsche Haus AG irgendwie „angekündigt“, oder kam es für euch völlig überraschend?
Kai
Hallo Kai. Für uns war die Insolvenz der Deutsche Haus AG wirklich überraschend. Wir hatten zu dem damaligen Zeitpunkt keine Anzeichen dafür erkennen können. Was wir gemerkt haben, dass in der Regel am gleichen Tag an dem eine Ausführung abgeschlossen wurde, auch bereits die Rechnung im Briefkasten lag. Aber daraus haben wir nicht ableiten können das die DHAG dringend Geld braucht. Im Nachhinein könnte man sich einige Dinge zusammenreimen, aber ob das letztendlich zusammenpasst können wir nicht bewerten. Mit den Erfahrungen würde ich zumindest heute die vertraglichen Dinge anders gestalten. Gut das ihr einen Bausachverständigen habt, der ein Auge auf das korrekte Ausführen hat.