Gebäudeeinmessung für das Katasteramt

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückAm Vormittag war unser Vermesser wieder aktiv und hat das Haus und die Garage auf dem Grundstück eingemessen. Um eine solche Vermessung kommt man als Bauherr leider nicht herum. Die Gebäude müssen im Liegenschaftskataster eingetragen werden.

Die Kosten für die Gebäudemessung werden nach der Gebührenordnung der Vermessungsämter bemessen. Die Gebühren sind Abhängig von den Baukosten. Bezahlen darf es der Gebäudeeigentümer. Na, dann sind wir mal auf die Rechnung gespannt.

Weihnachtsbasteln mit Baumaterial

Unser Weihnachtsgeschenk ist in diesem Jahr natürlich unser Haus. Da ich aber nicht ganz ohne Geschenk sein wollte, habe ich für meine Frau mal was ganz spontan gebastelt. Das war so spontan, dass nur auf Materialien zugreifen konnte, welche da waren, denn die Geschäfte waren alle schon geschlossen. Das Ergebnis:

Meiner Frau hat es gefallen und sie will das im nächsten Jahr auch im Haus aufstellen. Bis dahin wird bestimmt noch mal eine Styroporplatte auf dem Bau abfallen und ich kann einen richtigen Rahmen darum bauen. Dann kann man es auch schön mit Weihnachtspapier bekleben und aufhängen. Wenn das erste Upgrade kommt, werde ich berichten.  :-) Weiterlesen