Gebäudeeinmessung für das Katasteramt

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückAm Vormittag war unser Vermesser wieder aktiv und hat das Haus und die Garage auf dem Grundstück eingemessen. Um eine solche Vermessung kommt man als Bauherr leider nicht herum. Die Gebäude müssen im Liegenschaftskataster eingetragen werden.

Die Kosten für die Gebäudemessung werden nach der Gebührenordnung der Vermessungsämter bemessen. Die Gebühren sind Abhängig von den Baukosten. Bezahlen darf es der Gebäudeeigentümer. Na, dann sind wir mal auf die Rechnung gespannt.