Preiserhöhung um 3.000 Euro

ZahlscheinWir waren wegen der angebotenen Festpreiserhöhung der Deutschen Haus AG (DHAG) noch mal bei Herrn B. von den Baupartnern in Gensingen. Herr B. wollte sich der Sache annehmen und sich noch mal für uns einsetzten. Heute lag nun ein neues Schreiben von der Deutschen Haus AG mit einer Rechnung über 3.000 Euro im Briefkasten. Dies ist nun der Preis, welcher von Herr B. der Baupartner für uns ausgehandelt wurde. Der ursprüngliche Betrag lag bei 4.422,83 Euro. Wirklich glücklich über die Geschichte sind wir nicht, aber wir haben ja keine wirkliche andere Option und werden überweisen. Zahlungsziel 7 Tage.

Angebot Preiserhöhung – Festpreisgarantie der Deutschen Haus AG

TaschenrechnerIm Briefkasten lag heute noch ein weiteres Schreiben der Deutschen Haus AG. Dieses hat uns etwas überrascht. Herr O., Vorstandsvorsitzender der DHAG, hat uns den Eingang unserer Finanzierungsbestätigung zum 04.09.2012 bestätigt. Zugleich hat Herr O. auch zum Ausdruck gebracht, dass die Festpreisgarantie doch erheblich überschritten ist und ein neuer Grundpreis für das Haus zu vereinbaren ist. Aufgrund von gestiegenen Material- und Lohnkosten wurde uns eine Preiserhöhung von 2,5 % angeboten. Wenn wir inhaltlich mit dem Schreiben einverstanden sind, sollen wir das Dokument unterschreiben und wieder zurück senden….

Gemäß Vertragsunterlagen war die Festpreisgarantie bis zum 31.07.2012 vereinbart. Das ist soweit korrekt. In einem Telefonat zwischen meiner Frau und Herrn S. der Deutschen Haus AG (im August), wurde uns von Herrn S. allerdings zugesichert, dass wir keine Erhöhung bzw. Anpassung des Festpreises erhalten wenn die „Finanzierungsbestätigung“ noch im August eingereicht wird. Entsprechend haben wir das nach dem Telefonat direkt in die Wege geleitet. Sicherlich sehr knapp, aber zum 31.07.2012 wurde die Finanzierungsbestätigung von der Bank ausgestellt und dann direkt an die Deutsche Haus AG per Post übersendet. Zeitgleich wurde auch noch mal von unserem Finanzierungsberater eine entsprechende E-Mail verfasst und über die Baupartner an die DHAG weitergeleitet.

Wir werden hierzu nun noch mal Herrn B. von den Baupartner treffen und uns besprechen, bevor etwas unterschrieben wird.