Kosten für die Gebäudeeinmessung

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückAm Samstag lag eine Rechnung unseres Vermessers im Briefkasten. Am 10. Oktober war der Vermesser bei und hat die Gebäudeeinmessung für das Katsteramt durchgeführt. Der Rechnung war ein Auszug aus den Geobasisinformationen des Landes Rheinland-Pfalz beigefügt. Auf dem Auszug sieht man in unserem Flurstück das eingezeichnete Haus und die Garage. Für die Gebäudeeinmessung dürfen wir nun ein Betrag 532,53 Euro zahlen.

4 Gedanken zu „Kosten für die Gebäudeeinmessung

  1. Hallo,
    auf diesem Wege herzlichen Dank für Deinen äußerst informativen Baublog! Dieser hat uns – wir waren damals in einer ähnlichen Bauphase – viele nützliche Tipps bereitgehalten.
    Nun hätte ich mal eine kurze Frage zu Deinem/n Kasteramt-Artikel/n: Die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung ist ja bekanntermaßen Pflicht. Seit Ihr hierzu auf das Katasteramt zugegangen oder kam dieses auf Euch zu? Ich frage deshalb, da wir ja bereits Mitte April 2013 eingezogen sind, das Katasteramt bei uns allerdings noch gar nicht aufgeschlagen ist.
    Vielen Dank im Voraus!
    Viele Grüße aus Nackenheim,
    Christoph Hahn

    • Danke für das Feedback Christoph. Wir hatten damals mit unserem Vermesser abgesprochen, das er sich um diese Dinge kümmert. Er ist dann im Oktober 2013 wieder auf uns zugekommen und hat gesagt, dass die Gebäudeeinmessung noch gemacht werden muss. Ich hatte ihn dann gefragt ob das überhaupt sein muss und was passieren kann, wenn wird es nicht machen. Also die Einmessung ist wie Du auch schon schreibst Pflicht. Wenn man es nicht macht, kommt wohl das Kastasteramt nicht immer auf einen zu. Es beauftragt ggf. einfach einen Vermesser und man muss die Kosten dann zahlen. Hierdurch können Mehrkosten entstehen. Daher haben wir das dann unseren Vermesser mit der Gebäudeeinmessung machen lassen. Sonst hätte ich einfach so lange gewartet bis sich jemand meldet, aber auf “noch mehr” Mehrkosten können wir verzichten.

  2. Wer ist verantwortlich für die Eintragung in`s Katasteramt? Der Vermesser der die Messung durchgeführt hat und entsprechend honoriert wird, oder der Bauherr selbst?

    • In der Regel macht das immer der Vermesser. Entweder der Vermesser den Du beauftragst, oder ds Katasteramt bestellt einen der das macht, was meist etwas teurer ist. Gemacht werden muss es aber.

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