Der Notar hat uns die Eintragungsbekanntmachung nach §55 der Grundbuchordnung (GBO) des Amtsgerichts Bingen übermittelt. Wir sind nun rechtskräftig die neuen Eigentümer des Grundstücks. Die Eintragung wurde durch das Amtsgericht bereits am 19.07.2012 ausgeführt. Die Unterlagen gingen dann an den Notar, der diese jetzt an uns weitergeleitet hat.