Kurz nach 07:00 Uhr kam der der fleißige Monteurs-Trupp der Firma Holzbau-Schäfer heute wieder zur Baustelle. Unser Haus ist von dichtem Nebel umhüllt. Raureif hat sich auf dem Gerüst und der Dachkonstruktion gebildet. Die Monteure haben ihre Arbeit auf dem Dach weitergeführt. Es wurde eine Dämmfolie verlegt und mit der Dachlattung begonnen. Gegen 08:40 Uhr kam ein LKW von Holzbau Schäfer angefahren. Dieser hat unseren Fenster und die Haustür angeliefert. 10 Minuten später kam auch der Bauschuttcontainer. Die Monteure, welche die Fenstern geliefert haben, haben diese ausgeladen und auch gleich mit der Montage begonnen. Das erste Fenster war um 11:03 Uhr installiert. Um 11:48 Uhr wurde damit begonnen, unser Velux Dachfenster im Hauswirtschaftsraum einzubauen. Mittagspause war dann gegen 12:40 Uhr. Heute im Angebot: Rinds- und Schweinewürstchen mit Kartoffel- und Nudelsalat.
Um 13:10 Uhr gingen dann die Arbeiten weiter. Es wurde teilweise schon begonnen, das Dach einzudecken. Gegen 13:50 Uhr wurde auch das Braas Dach- und Ausstiegsfenster auf der Gartenseite installiert. Dies wird benötigt um an die spätere Satelliten-Schüssel zukommen. Kurze Zeit später kam auch endlich die Sonne zum Vorschein. Um 15:36 Uhr war bereits eine Dachseite vollständig gedeckt. Knapp zwei Stunden später, um 17:15 Uhr, wurde der letzte Dachziegel gelegt. Das Dach ist gedeckt. Mittlerweise war es auch schon wieder dunkel geworden. Die Monteure haben dann innen noch weiter an den Fenstern gearbeitet. Um kurz nach 18 Uhr war dann Feierabend.
Da nicht alle Arbeiten abgeschlossen wurden, kommt der Trupp Morgen wieder um diese Aufgaben zu beenden. Für Morgen ist auch die Rohbauabnahme mit dem Bauleiter geplant.
Vorsicht vor Teilabnahmen. Diese sind nur üblich, wenn Gewerke einzeln vergeben wurden. Bei schlüsselfertigem Bauen gibt es eine Endabnahme. Teilabnahmen bedürfen einer vertraglichen Grundlage.
Was haben Sie als Bauherr (Auftraggeber) von Teilabnahmen ? Nichts.
Der Auftragnehmer kann hinterher sagen: Sie haben diesen Anteil doch abgenommen. Was wollen Sie eigentlich ?
Also darauf achten, wenn es dann „unbedingt“ sein soll:
Der Auftraggeber muss sich auch bei der Teilabnahme ihm bekannte Mängel der Teilleistung und Vertragsstrafen für die abgenommene Teilleistung vorbehalten,
um seine Rechte nicht zu verlieren.
Für den Unternehmer ist es günstig, möglichst rasch nach der Fertigstellung einer Teilleistung auch eine Teilabnahme durchzuführen, um die Abnahmewirkungen für diese Teilleistung zu erreichen.
Daher:
Es gibt eine Endabnahme und fertig.
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Hallo Toni,
Sie sind ja ein ganz ein schlauer, Teilabnahmen sind in diesem Fall schon einmal vertraglich vereinbart zu den einzelenen Zahlungsabschlägen, somit sieht hier der Bauherr auch wie der Stand zu den Zahlungsabschlägen passt, vertraglich Vereinbart, bedeutet man schließt einenen Vertrag, dieser begriff kommt von dem Grundssatzwort vertragen, das macht man besser vorher so, letztendlich ist es richtig dass die Endabnahme verbindlich ist, Sie sollten hierzu aber auch mal dann am Rande bemerken, dass der Bauherr im Haus bis zur Endabnahme keinerlei Tätigkeiten bzw. Bauherrenleistungen ausführen darf s. BGB/VOB, hierzu gehören dann natürlich auch die Versorger, dann erklrären Sie doch mal wie das funktionieren soll wenn die Versorger nach der Hausübergabe erst Ihre Leitungen einfüren dürfen????
Wer zahlt dann eventurelle Schäden dritter, wenn ausser der Hausbaufirma noch andere Personen sich im Haus bewegen, bei Ihnen denke ich ist das natürlich automatisch dann immer der Haushersteller??
Sie sollten sich vielleicht besser auf andere Dinge konzentrieren, statt bisher ständig in einen sauberen und ordentlichen Bauablauf einwirken zu wollen,ich denke sicherlich dass Sie zuviel Fernsehen schauen!!
Herr Bauleiter, ich kann leider Ihren Ausführungen ganz schlecht folgen, da Ihre Grammatik unter aller Kanone ist.
Könnten sie sich demnächst vlt. ein wenig mehr auf ihre Grammatik konzentrieren anstatt hier Leute, deren Äußerungen Ihnen verständlicherweise nicht ins Konzept passt, niederwalzen zu wollen.
Danke.
@Toni
Teilabnahmen sind immer erforderlich, wenn Nachfolgegewerke anschliessen und Vorleistungen nutzen wollen.
Der Vorleister muss aber sicherstellen, seine Leistung vorher abgenommen zu bekommen, damit sichergestellt ist, dass er seine Leistung auch erfüllt hat.
Eine nichtabgenommene oder von Mängel behaftete Vorleistung ( siehe Bodenplatte ) hat enorme Auswirkung auf den weiteren Verlauf.
Wenn die Bodenplatte nicht abgenommen wurde und das Nachfolgegewerk darauf aufbaut und „es schief wird“ – kann er sich nicht darauf ausreden, dass die Bodenplatte „schief war“.
Das Gleiche trifft auch zu bei Wandöffnungen für Türen und Fenster.
Wenn diese nicht abgenommen worden sind und beim Einbau Nachbesserungen erforderlich sind, können diese „Regie Arbeiten“ verweigert werden, da sie nicht angezeigt wurden bzw protokolliert sind.
Versorger sind auch ein gutes Beispiel dafür, Teilabnahmen erforderlich zu machen. Besonders bei Wanddurchbrüchen ( Öffnungen ) und Abdichtungen.
usw.
@Bauleiter DHAG
Ein paar Sachen stimmen nicht. Aber gut. Das ist eure Baustelle.
Der Bauablauf zeigt schon eine sehr gute Koordination.
Habt ihr gut gemacht.
Da wir nächster Zeit auch „wieder“ bauen, und ich von dem Baufortschritt sehr beeindruckt war, hatte mich dann interessiert, ob ihr hier in unserer Gegend auch Häuser aufstellt.
Google liefert aber leider nichts gutes von euch.
Was ist da dran?
Was war passiert?
http://www.dhag-insolvenz.de/
Vieleicht kann der Bauherr was dazu kurz sagen.
Hoffe, dass ihr gut über die Runden seid, werde mir die anderen Baufortschritte noch ansehen. Habt ihr gut gemacht!
Hallo Rudi, die DHAG kannste knicken. Mit dem Subunternehmer der DHAG welche das Haus „genaut“ und aufgestellt hat (Holz-Bau Schäfer) waren wir zufrieden. Sie haben sich mittlerweile selbst auf den Hausbau fokussiert und bieten Fertighäuser unter Schäfer Fertighaus an.