Hausübergabe in der nächsten Woche

Post von der Deutsche haus AG

Heute lag in der Post ein Schreiben der Deutsche haus AG (DHAG). Wir wurden zur Abnahme/Übergabe unser „Baumaßnahme“ mit dem DEKRA-Sachverständigen in der nächsten Woche eingeladen.

Unser Bauleiter Herr M. hatte uns schon darüber informiert, dass zwar noch nicht alles fertig sein wird, dies aber dann im Protokoll entsprechend vermerkt wird. Wir haben durch die Abnahme aber dann schon die Möglichkeit mit den Eigenleistungen zu beginnen. Schließlich wollen wir ja auch bald einziehen :-)

 

9 Gedanken zu „Hausübergabe in der nächsten Woche

  1. Ob jetzt eine Abnahme stattfindet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Gewährleistung. Und im Rahmen der Gewährleistung, die 5 Jahre lang gilt, hat die DHAG sowieso die Pflicht zur Nachbesserung.

    Rechtswirkungen der Abnahme nach BGB:
    – Erfüllungsansprüche gehen unter (§ 634 Abs. 1 BGB )
    – Gewährleistungsansprüche entstehen (§§ 633, 634, 635 BGB)

      • Der Blower-Door-Test (Luftdichtheitsmessung) ist nicht im Hauspaket mit dabei und muss separat beauftragt werden. Derzeit könnte dieser auch noch nicht ausgeführt werden, da die Technik für die Dunstabzugshaube (Blower-Door-Zertifiziert) noch nicht installiert ist.

        • Habt ihr den Blower Door Test dazu gebucht? Was hat denn das als Aufpreis gekostet? Bin am überlegen ob ich den auch dazu buchen soll. Unabhängige verlangen so im Schnitt 200-400€ je nach Leistungsumfang und Anfahrt.

          Viele Grüße Dedee

          • Wir hätten das bei unserem Bemusterungstermin als Option mitkaufen können. Kostenpunkt etwa 900 Euro. Daher haben wir das gelassen. Am Markt gibt es da günstigere Angebote. Die von Dir genannten Preise haben wir auch recherchiert. Denke mal das wir das im Nachgang auch noch machen werden.

  2. Achso noch was:

    Beachte: Gewährleistungsansprüche aus §§ 633, 634 BGB erlöschen jedoch bei Abnahme trotz erkannter Mängel (§ 640 Abs. 2 BGB). Aber Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB bleibt erhalten.

    Verjährungsbeginn für Gewährleistungsansprüche (§ 638 BGB)
    Fälligkeit der Vergütung (§ 641 BGB) – ggffs. Zurückbehaltungsrecht!
    Bei zufälligem Untergang oder Beschädigung der Sache dennoch Vergütungsanspruch des Unternehmers ( § 644 BGB; Ausnahme § 645 BGB)
    Umkehr der Beweislast (§ 663 BGB): Besteller trifft die Beweislast, dass Bauwerk mangelhaft ist
    Kündigungsrechte entfallen
    Vertragsstrafe nur möglich, wenn sie bei Abnahme vorbehalten wurde ( § 341 Abs. 3 BGB)

  3. Hallo,

    was sagt uns das jetzt ? Das einem durch eine vorzeitige Abnahme keine Nachteile entstehen?

    Also meiner Meinung nach Vorabnahme ja, Dekra Abnahme zuerst wenn der Rest auch erledigt wurde. Was noch passieren könnte, kann der von der Dekra ja auch nicht wissen.

    Außer es geschieht eine Nachprüfung.

    Müsste man diese Vorgehensweise so akzeptieren oder kann man darauf bestehen das die Abnahme erst nach kompletter Fertigstellung gemacht wird ?

    • Im Leistungsverzeichnis der DHAG ist aufgeführt: „DEKRA-Endabnahme“. Wenn dies nun eine Teilabnahme ist, würde das ja bedeuten, dass eine weitere DEKRA-Abnahme für die restlichen Arbeiten folgen müsste, oder? Mir ist auch noch nicht ganz klar welchen Umfang hat die DEKRA-Abnahme hat.

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