Fälligkeitsmitteilung vom Notar

Rheinland-PfalzVor knapp einem Monat haben wir den Kaufvertrag für das Grundstück in Zotzenheim unterschrieben. Heute lag in der Post ein Schreiben vom Notar, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen für den Grundstückskauf vorliegen. Somit sind wir nun angehalten den Kaufpreis für das Grundstück innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen. Nach erfolgter Zahlung erfolgt dann die vertragsgemäße Umschreibung des Grundstücks.

Kostenrechnungen vom Notar und dem Amtsgericht

ZahlscheinVom Notar haben wir die Kostenrechnung für den Kaufvertrag des Grundstücks erhalten. Neben der Vertragsgebühr fallen noch Vollzugsgebühren, sowie Gebühren für die Umschreibungsüberwachung, die Fälligkeitsermittlung, Schreiblauslagen, Postdienstleistungen und verauslagte Gerichtskosten an. Da kommt schon was zusammen.

Ebenfalls war heute auch die Kostenrechnung vom Amtsgericht Bingen für die Vormerkungseintragung im Grundbuch im Briefkasten.