Niederschlagswasser-Gebühr

ZahlscheinAnfang der Woche habe ich den erhaltenen Fragebogen zur Erhebung der Niederschlagswasser-Gebühr ausgefüllt und an die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gefaxt. Für die Einleitung von Niederschlagswasser (Regenwasser) wird jährlich eine Benutzungsgebühr fällig. Die Bemessung erfolgt nach der bebauten, befestigten und tatsächlich an den Kanal angeschlossenen Fläche.

Auf dem Fragebogen muss man angeben, wie die überwiegende Nutzung des Grundstücks ist. Ein Privatgrundstück oder Gewerbegrundstück. Man muss angeben ob das Niederschlagswasser in einer Zisterne oder ähnlichen Anlage gesammelt wird. Wenn ja, dann noch ob die Zisterne einen Überlauf hat, der an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Auf Rückfrage beim Sachbearbeiter hat dieser mir erklärt, dass die große der Zisterne unerheblich für den Gebührensatz ist, relevant ist nur, ob die Zisterne an den Kanal angeschlossen ist oder der Überlauf auf dem Grundstück versickert. Bei uns ist die Zisterne an den Kanal angeschlossen. Versickern auf dem Grundstück ist bei unseren bisherigen Erfahrungen mit dem Grundwasser sicherlich auch nicht zu empfehlen, außer man hat gerne ein Feuchtbiotop im Garten.

Dann muss man natürlich noch angeben, welche bebauten oder befestigten Flächen es gibt. Dazu zählt die Grundfläche des Hauses, weitere Gebäude wie die Garage, Terrassen, Balkone, Wege und Zufahrten.

Bereits nach zwei Tagen ist heute der Abgabenbescheid eingetroffen. Für 130m² bebaute und befestigte Fläche wird bei einem Gebührensatz von 0,26 Euro eine Jahresgebühr von 33,80 Euro fällig. Der Betrag wird in drei Zahlungen vom Konto abgebucht.