Auszahlung im Insolvenzverfahren der DHAG

Satte 8 Jahre nach der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Haus AG (DHAG), ist vor wenigen Tagen eine Zahlung des Insolvenzverwalters eingetroffen. Bezeichnet ist die Zahlung mit dem Vermerkt „Schlussverteilung“. Somit scheint dies nun der Abluss in dieser Angelegenheit zu sein.

Insolvenzverfahren - Forderungsanmeldung

Es war zu erwarten das nicht die volle angemeldete Schadenssumme ausgezahlt wird. Oft liegt diese bei 1% oder nichts. Wir hatten schon gar nicht mehr damit gerechnet. Der Auszahlungsbetrag entspricht bei 6% der Schadenssumme. Das ist natürlich besser als nichts, doch wenn man sich den entstandenen Schaden vor Augen hält ist es immer noch wenig.

Nunja, das Geld werden wir wieder ins Haus investieren. Wir werden uns davon ein paar Fliegengitter für Fenster und Türen anschaffen.

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren - ForderungsanmeldungAm Wochenende habe ich das vom Insolvenzanwalt der DHAG zugesendete Formblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ausgefüllt. Ich gehe zwar davon aus, dass wir keinen Cent mehr davon sehen, aber es ist wichtig die Forderung anzumelden. Macht man es nicht, reduziert sich die Schuldenhöhe der DHAG, und das ist noch weniger akzeptabel.

Insolvenzverfahren über das Vermögen der DHAG

Brief des Insolvenzverwalters der DHAGGestern lagen gleich zwei Briefe des Insolvenzverwalters der Deutsche Haus AG (DHAG) in unserem Briefkasten.

Im ersten Schreiben wurden wir informiert, dass Herr Dr. S. Thiemann vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg mit Beschluss vom 31.05.2013 zum Insolvenzverwalter bestellt wurde. In der Anlage zu dem Brief war auch der Beschluss des Gerichts als Kopie beigefügt. Außerdem wurden wir angewiesen, dass wir Offene Forderungen (also von der Deutsche Haus AG an uns) nur noch auf ein eingerichtetes Treuhandkonto zu zahlen sind. Ebenso, dass wir keine Forderungen von Dritten zahlen und den Insolvenzverwalter umgehend darüber informieren sollen. Gut, das wussten wir schon aus dem letzten Schreiben des Rechtsanwalts im April.

Die Betreffzeile des zweiten Briefs lautet: „36d IN 1206/13 – Insolvenzverfahren über das Vermögen von DHAG Deutsche Haus AG, Martin-Hoffmann-Str. 22, 12435 Berlin“.

Hier geht es um unsere Forderungen. Die Forderung muss in zweifacher Ausfertigung bis spätestens 22.08.2013 angemeldet werden. Hierfür liegt dem Schreiben eine „Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren“ bei. Da wird es nun kompliziert. Erste Hauptforderung, Zinsen, Kosten, Nachrangige Forderungen, Abgesonderte Befriedigung und Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung mit jeder Menge Verweise auf Paragraphen der InsO (Insolvenzordnung).

Ich habe noch keine Ahnung wie ich da nun unsere Forderung, die Fertigstellung der offenen Arbeiten, anmelden kann. Bisher ist hier nämlich noch immer nichts passiert.