Luftaufnahmen vom Haus

Vor sieben Wochen haben wir den Rasen angelegt. Vor vier Wochen wurde die Ligusterhecke gesetzt. Alles darf nun wachsen und wir müssen einfach Geduld haben. Daher zwischendurch aktuelle Impressionen vom Haus und dem Grundstück aus der Luft:

Gebäudeeinmessung für das Katasteramt

Vermessungsarbeiten auf dem GrundstückAm Vormittag war unser Vermesser wieder aktiv und hat das Haus und die Garage auf dem Grundstück eingemessen. Um eine solche Vermessung kommt man als Bauherr leider nicht herum. Die Gebäude müssen im Liegenschaftskataster eingetragen werden.

Die Kosten für die Gebäudemessung werden nach der Gebührenordnung der Vermessungsämter bemessen. Die Gebühren sind Abhängig von den Baukosten. Bezahlen darf es der Gebäudeeigentümer. Na, dann sind wir mal auf die Rechnung gespannt.

Aktuelle Luftaufnahmen vom Haus

Die letzten windstilleren Tage habe ich mal dazu genutzt, um mit der Parrot AR.Drone 2.0 wieder ein paar aktuelle Luftaufnahmen vom Haus und dem Grundstück zu machen. Zuletzt hatte ich die Flugdrohne beim Hausaufbau eingesetzt. Es macht echt Spaß mit dem Gerät zu fliegen. Schade ist nur, das man den Aufnahmewinkel der Kamera nicht verstellen kann.

Als Einsteigergerät kann ich die Parrot AR.Drone 2.0 empfehlen. Sie kann mit einem Tablet oder Smartphone gesteuert werden. Sie überlebt auch Abstürze ganz gut. Bisher ist nichts kaputt gegangen.

Erdarbeiten haben begonnen

Der Tiefbauer hat heute mit den Erdarbeiten für die Bodenplatte begonnen. In der Mittagspause und nach Feierabend bin ich mal auf die Baustelle gefahren um Bilder zu machen.

Gegen 17:00 Uhr hat sich dann unser Bauleiter gemeldet. Es gib Verzug durch die noch nicht fertiggestellten Erdarbeiten. Von dem Vermesser hat er erfahren, dass der Tiefbauer (Fa. Schnell GmbH, Ockenheim) noch nicht fertig ist und noch den halben Donnerstag benötigt. Dies ist natürlich ein Problem, denn die Monteure für die Bodenplattenausführung sind bereits heute angereist und wollen am Donnerstag direkt loslegen. Somit entstehen morgen früh für die Monteure Wartezeiten, welche auch bezahlt werden müssen. Unser Bauleiter Herr M. hat uns auch eine entsprechende E-Mail geschrieben und mitgeteilt, dass wir vorsorglich diese Kosten bereits heute bei unserem Erdbauer anmelden, sodass dieser uns eine Kostenerstattung ausführt. Das fängt ja prima an.

Herr B. von den Baupartnern hat sich auch gleich per E-Mail eingebracht und versucht hier zu vermitteln. Dann warten wir mal den Donnerstag ab was passiert.

Gesprächstermin mit dem Bauleiter

Termin mit dem BauleiterHeute gegen 19:00 Uhr kam ein lang erwarteter Anruf. Unser Bauleiter hat sich gemeldet. Er möchte sich mit uns in der nächsten Woche zum ersten Gespräch an dem Bauplatz in Zotzenheim treffen. Zum Bauanlaufgespräch sollen wir einen Lageplan und das Bodengutachten mitbringen. Wir sind schon sehr gespannt und freuen uns auf den Termin. Es kommt Bewegung in die Sache.

Kostenrechnung für die Grundbucheintragung

ZahlscheinZwischenzeitlich sind vom Amtsgericht Bingen zwei Kostenrechnungen eingegangen. Beide haben mit der Grundbucheintragung zu tun. Eine Rechnung ist für Löschung der Auflassungsvormerkung und die Eintragung des Eigentümers (als uns). Die zweite Rechnung ist für die Eintragung der Grundschuld.Wir haben nun binnen 14 Tagen eine Summe von knapp 670 Euro zu bezahlen.

Eintragungsbekanntmachung nach §55 der Grundbuchordnung (GBO)

Rheinland-PfalzDer Notar hat uns die Eintragungsbekanntmachung nach §55 der Grundbuchordnung (GBO) des Amtsgerichts Bingen übermittelt. Wir sind nun rechtskräftig die neuen Eigentümer des Grundstücks. Die Eintragung wurde durch das Amtsgericht bereits am 19.07.2012 ausgeführt. Die Unterlagen gingen dann an den Notar, der diese jetzt an uns weitergeleitet hat.

Bauantrag ist zurück von der Verbandsgemeinde

Bauantrag ist zurückGenau eine Woche hat es gedauert. Der Bauantrag ist zurück von der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Uns wurde in dem Schreiben vom Bauamt mitgeteilt, das für unser Bauvorhaben in Zotzenheim kein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 67 Abs. 2 LBauO durchgeführt wird. Wir können also bauen :-)

Ein von uns eingereichtes Exemplar der Bauunterlagen wurde von dem Bauamt der Verbandsgemeinde an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet, ein weiteres verbleibt bei dem Bauamt für deren Unterlagen. In dem Schreiben wurden wir auf verschiedene Bestimmungen der LBauO (Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz) hingewiesen, die von uns einzuhalten sind. So zum Beispiel, dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgestellt sein muss (67 Abs. 4 i.V.m. § 77 Abs. 2 LBauO)

Wie das so ist, kostet alles Geld. Für diesen Bescheid wurde eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben, welche binnen 14 Tagen zu begleichen ist.

Kostenrechnung für die Bestellung der Grundschuld vom Notar

Kostenrechnung für die Bestellung der GrundschuldDas ging ja mal fix. Gestern erst beim Notar für die Bestellung der Grundschuld und heute schon Kostenrechnung dafür im Briefkasten. Auf der Rechnung steht der stolze Betrag von knapp 700,00 Euro. Davon fallen 130,00 Euro für die Rangbescheinigung an. Richtig viel Geld finden wir.