Post vom Insolvenzverwalter der DHAG

Post von der Deutsche haus AGAm Montag lag ein Schreiben des Deutsche Haus AG (DHAG) Insolvenzverwalters im Briefkasten. Dieser Brief ist das erste offizielle Schreiben das wir zur Insolvenz der Deutsche Haus AG erhalten. Rechtsanwalt Thiemann teilt in dem Brief mit, dass er mit dem Beschluss vom 20.03.2013 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ein entsprechender Nachweis war als Fotokopie beigelegt. Zugleich hat er uns mitgeteilt, dass wir der Insolvenzschuldnerin (also der Deutsche Haus AG) noch einen Betrag von knapp 4.000 Euro schulden und uns gebeten den Betrag auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Sofern berechtigte Gründe bestehen, der Forderung nicht nachzukommen, sollen wir dies unter Vorlage von Beweisen unverzüglich mitteilen.

Haben wir berechtigte Gründe? Ja, die komplette Außendämmung, der Außenputz, das Nachstreichen der Sparren und Pfetten sowie ein paar andere Kleinigkeiten (Außensteckdosen, Lichtschalterbeleuchtung) sind noch nicht ausgeführt. Für die noch nicht ausgeführten Arbeiten haben wir bereits bezahlt und erwarten selbstverständlich auch die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten bevor wir dann natürlich gerne den Rückbehalt (der deutlich kleiner ist als der Wert der noch nicht ausgeführten Restarbeiten) umgehend überweisen werden. Von der Fassade habe ich nun aktuelle Aufnahmen gemacht, welche wir mit einem Antwortschreiben dann an den Insolvenzverwalter der Deutsche Haus AG senden werden. Zugleich werden wir um eine Stellungnahme bitten, bis wann die offenen Arbeiten ausgeführt werden.