Gesprächstermin mit dem Bauleiter

Termin mit dem BauleiterHeute gegen 19:00 Uhr kam ein lang erwarteter Anruf. Unser Bauleiter hat sich gemeldet. Er möchte sich mit uns in der nächsten Woche zum ersten Gespräch an dem Bauplatz in Zotzenheim treffen. Zum Bauanlaufgespräch sollen wir einen Lageplan und das Bodengutachten mitbringen. Wir sind schon sehr gespannt und freuen uns auf den Termin. Es kommt Bewegung in die Sache.

Kostenrechnung für die Grundbucheintragung

ZahlscheinZwischenzeitlich sind vom Amtsgericht Bingen zwei Kostenrechnungen eingegangen. Beide haben mit der Grundbucheintragung zu tun. Eine Rechnung ist für Löschung der Auflassungsvormerkung und die Eintragung des Eigentümers (als uns). Die zweite Rechnung ist für die Eintragung der Grundschuld.Wir haben nun binnen 14 Tagen eine Summe von knapp 670 Euro zu bezahlen.

Eintragungsbekanntmachung nach §55 der Grundbuchordnung (GBO)

Rheinland-PfalzDer Notar hat uns die Eintragungsbekanntmachung nach §55 der Grundbuchordnung (GBO) des Amtsgerichts Bingen übermittelt. Wir sind nun rechtskräftig die neuen Eigentümer des Grundstücks. Die Eintragung wurde durch das Amtsgericht bereits am 19.07.2012 ausgeführt. Die Unterlagen gingen dann an den Notar, der diese jetzt an uns weitergeleitet hat.

Bauherrenberatung der Telekom

Telekom HausanschlussBei der Telekom gibt es für Bauherren eine extra Beratungsabteilung, die einen in allen Fragen zum Telefonanschluss unterstützten soll. Erreichbar ist die Bauherrenberatung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 33 01000 0800 33 01903. Man kann auch zur Beratung in einen Telekom Shop gehen. Ich habe mich für einen Anruf bei der Hotline entschieden und dort vor zwei Tagen mal angerufen. Die nette Frau am anderen Ende der Telefonleitung hat mir Löcher in den Bauch gefragt, so zum Beispiel:

  • ob mehrere Parteien in dem Haus wohnen werden
  • ob die Telefonleitungen in dem Gebiet oberirdisch oder unterirdisch verlegt sind
  • ob der Abschluss im Haus oder vor dem Haus erfolgen soll
  • wann der geplante Einzugstermin ist
  • ob wir nur einen Hausanschluss möchten oder auch ein Telefon- und Internetpaket
  • ob es schon einen Aushub für die Versorgungsleitungen gibt oder ob dies die Telekom machen soll
  • etc.

Einige Punkte konnte ich überhaupt nicht beantworten und habe an die Baufirma verwiesen.  Sie hat dann die vor mir beantworteten Fragen notiert und an die Bearbeitungsstelle weitergeleitet. Heute habe ich dann einen Anruf von der Bauherrenberatung in Mainz erhalten. Der Herr hat mir mitgeteilt, dass auf unserem Grundstück bereits das Kabel für den Hausanschluss verlegt ist. Es sind sogar 11m Anschlussleitung vorhanden. Dies sollte reichen, um das Kabel zum Hausanschluss zu führen. Es muss dann nur noch der Installateur kommen um dies später im Hausanschlussraum (HAR) zu installieren. Nebenbei hat er mir noch den Tipp gegeben ein zusätzliches Leerrohr vorzusehen. Denn, in den nächsten 2-3 Jahren plane die Telekom in der Region das Glasfasernetz weiter auszubauen. So bräuchte man dann später nicht wieder die Erde aufzugraben, um das Glasfaserkabel zu verlegen. Nach dieser Info besteht ja nun doch etwas Hoffnung in ein paar Jahren in den Genuss einer schnellen Breitbandverbindung zu kommen.

Kostenrechnung für die Bestellung der Grundschuld vom Notar

Kostenrechnung für die Bestellung der GrundschuldDas ging ja mal fix. Gestern erst beim Notar für die Bestellung der Grundschuld und heute schon Kostenrechnung dafür im Briefkasten. Auf der Rechnung steht der stolze Betrag von knapp 700,00 Euro. Davon fallen 130,00 Euro für die Rangbescheinigung an. Richtig viel Geld finden wir.

Bestellung der Grundschuld beim Notar

Rheinland-PfalzHeute hatten wir einen Termin beim Notar zur Bestellung der Grundschuld. Mit der entsprechenden Eintragung im Grundbuch geht dann ein Auszug an die finanzierende Bank. Erst mit dieser Bestätigung bekommt man Geld ausbezahlt. Um das zu beschleunigen, kann man eine Rangbescheinigung beim Notar bestellen. Mit dieser Rangbescheinigung bestätigt der Notar dem Kreditinstitut schriftlich, dass einer rangrichtigen Eintragung der Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegenspricht. Diese Rangbescheinigung ist allerdings gebührenpflichtig. Hier muss dann dann abwegen wie eilig es ist. Wir haben uns für die Rangbescheinigung entschieden.

Blick aus dem Nachbarhaus

Blick auf unser Grundstück aus dem NachbarhausHeute war ich in dem im April aufgebauten Nachbarhaus. Die Baupartner aus Gensingen haben zur offenen Hausbesichtigung eingeladen. Da habe ich die Chance genutzt und mal geschaut wie die Arbeiten so voran gehen. Momentan laufen die Spachtelarbeiten, welche von den Bauherren in Eigenleistung ausgeführt werden. Die Bauherrin habe ich ebenfalls kurz getroffen und mich als neuer Nachbar vorgestellt :-) . Interessant war auch mal zu sehen wie die Innenverarbeitung der Wände und des Boden (aktuell: Estrich) so gemacht sind. Es sieht alles sehr ordentlich aus was da so von der Deutschen Haus AG (DHAG) abgeliefert wurde. Das Foto zeigt den Blick aus einen Kinderzimmer des Hauses auf unser Grundstück.

Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser

ZahlscheinIn der Post war heute ein Abgaben-Bescheid für Oberflächenwasser der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Der Abgaben-Bescheid bezieht sich auf den Beitrag für Oberflächenwasser, Niederschlagswassergebühr und die Grundgebühr für das noch unbebaute Grundstück in Zotzenheim. Aufgrund des Eigentumswechsel des Grundstücks erfolgt die Beitragserhebung ab dem  01.05.2012 und beläuft sich auf 13,36 Euro.

Fälligkeitsmitteilung vom Notar

Rheinland-PfalzVor knapp einem Monat haben wir den Kaufvertrag für das Grundstück in Zotzenheim unterschrieben. Heute lag in der Post ein Schreiben vom Notar, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen für den Grundstückskauf vorliegen. Somit sind wir nun angehalten den Kaufpreis für das Grundstück innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen. Nach erfolgter Zahlung erfolgt dann die vertragsgemäße Umschreibung des Grundstücks.

Gebührenbescheid für Verzicht auf Vorkaufsrecht

ZahlscheinIm Briefkasten lag heute ein Gebührenbescheid der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in Höhe von 36 Euro. Aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Zotzenheim wird diese Gebühr für ein „Zeugnis über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts“ erhoben. Mit diesem Zeunis wird den Notar bestätigt, dass die Gemeinde Zotzenheim nicht auf ihr Vorkaufsrecht besteht und darauf verzichtet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert des Kaufpreises für das Grundstück.